Foundation | Welcome

Menu


Niederländische Pensionskasse ABP verklagt die Deutsche Bank wegen Betrugs

Die niederländische Pensionskasse ABP hat bestätigt, dass sie „gegen die Deutsche Bank Klage eingereicht hat“, wegen „irreführender Aussagen“, die in Zusammenhang mit Residential Mortgage-Backed Securities (RMBS) getätigt worden seien.

In der Anklageschrift beruft sich ABP auf „fundamentale Falschangaben, Auslassungen, sowie falsche und irreführende Aussagen“, die angeblich von der Deutschen Bank und nahestehenden Personen und Unternehmen (darunter die Wertpapierfirma ACE Securities Corp, sowie diverse Tochterunternehmen der Deutschen Bank) gemacht worden waren. Dies bestätigte ein ABP-Sprecher gegenüber IPE Institutional Investment.

Die Klage wurde von ABP – mit einem verwalteten Vermögen von 242 Mrd. Euro eine der weltweit größten Pensionskassen – zusammen mit ihren Anwälten von Grant & Eisenhofer P.A. beim Obersten Gerichtshof in New York eingebracht.

Sie lautet auf „Betrug, betrügerische Verleitung, Beihilfe zum Betrug und fahrlässige Falschdarstellung“, so der Sprecher weiter.

Laut ABP waren die von der Pensionskasse gekauften RMBS „wesentlich risikoreicher als dargestellt, besichert mit Hypotheken, die deutlich weniger wert waren als dargestellt, und die von Schuldnern getätigt worden waren, die weit weniger kreditwürdig waren als dargestellt“.

In der Anklageschrift wurde festgehalten, dass die Angebotsprospekte für die RMBS „fundamentale Falschaussagen beinhaltet und wesentliche Information ausgelassen haben“.

Laut ABP „wusste die Deutsche Bank von pauschaler und systematischer Außerkraftsetzung von Richtlinien zu Konsortialgeschäften sowohl durch ihre eigenen angegliederten Aussteller, sowie diverse außenstehende Aussteller“.

Dies sei angeblich der Fall gewesen, weil die Aussteller sich mit „Forderungen der Deutsche Bank konfrontiert sahen, so viele Kredite wie möglich zu vergeben, damit diese gebündelt und an Investoren verkauft werden können“.

Die niederländische Pensionskasse hatte Anfang des Jahres eine ähnliche Klage gegen die US-Immobilienbank Countrywide eingebracht.

Allerdings wurde der Fall Mitte August abgewiesen, da die Richterin urteilte, dass die Ankäufe der RMBS außerhalb des Verjährungszeitraums von fünf Jahren liegen und somit nicht mehr eingeklagt werden können.

In der Klage gegen die Deutsche Bank listet ABP Wertpapiere auf, die zwischen 2006 und 2007 gekauft worden waren.

Die Pensionskasse fügte hinzu, dass sie „wegen der schlechten Qualität der den Wertpapieren zu Grunde liegenden Absicherungen deutliche Verluste im Marktwert erlitten habe.“ Es wurden jedoch keine genaueren Angaben gemacht.