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Österreich: Verfassungsgericht weist Antrag auf Änderung des PK-Gesetzes ab

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat einen Antrag von Parlamentsangehörigen abgelehnt, der darauf abzielte es Pensionskassenmitgliedern zu erlauben, Kassen zu verlassen.

Im vergangenen Jahr hatten Mitglieder der Grünen und der rechten FPÖ den VfGH angerufen, einen Paragrafen des Pensionskassengesetzes insofern zu ändern, dass das darin festgelegte Verbot der individuellen vorzeitigen Auszahlung aufhebt.

Die Parlamentarier hatten argumentiert, dass in Zeiten von Kursverlusten an den Börsen das finanzielle Eigentum der Pensionskassenmitglieder in den Fonds „vernichtet“ würde und sie das Recht erhalten sollten, aus dem System auszusteigen.

Der VfGH entschied nun jedoch, dass die Abänderung dieses einen Paragraphen dem Gesetz einen völlig neuen Inhalt als den von der Regierung angestrebten erhalten würde. „Eine derart tiefgreifende Umgestaltung der Rechtslage steht dem Verfassungsgerichtshof nach der oben zitierten Rechtsprechung auch in einem von Abgeordneten eingeleiteten Gesetzesprüfungsverfahren aber nicht zu“, so die Richter in ihrer Entscheidung.

Außerdem hielten sie fest, dass ohne notwendige Regulierungen zur individuellen Entnahme diese auch nach Abänderung des einen Paragrafen nicht möglich wäre. Unterdessen werden die Pensionskassen erneut im Parlament diskutiert, denn es wurde ein Antrag eingebracht, die im letzten Jahr gestartete Debatte über die Änderung des Pensionskassengesetzes zu beschleunigen.

Die Pensionskassenreformkommission hatte neben anderen Reformen vorgeschlagen, individuelle Wahlmöglichkeiten bei der Entscheidung für eine Pensionskasse oder eine betriebliche Kollektivversicherung einzuführen. Eine endgültige Entscheidung durch den Gesetzgeber ist aber noch nicht gefallen. Für das vergangene Jahr vermeldet die ÖPAG Pensionskasse einen Ertrag von 10,9% und liegt damit über dem Marktdurchschnitt von 9%.

In der Veranlagungsstrategie für 2010 bleibt die Kasse wegen einer möglichen neuerlichen Rezession im ersten Halbjahr vorsichtig. Diese könnte sich negativ auf die Aktienmärkte und Anleihen von Emittenten schlechter Bonität auswirken. Bei Staatsanleihen wird die Laufzeit im Portfolio etwas verlängert und Emerging Markets Anleihen könnten opportunistisch zum Einsatz kommen, erläuterte Walter Schmoiger, Abteilungsleiter Asset Management.

Die kleinste überbetriebliche Pensionskasse, Bonus, erzielte je nach Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG) einen Ertrag zwischen 5,1% und 9,3%. „Fast bei allen VRGs gab e seine defensive Ausrichtung,” erläuterte Gabriele Feichter, Key Account Manager bei Bonus. In diesem Jahr wird die Kasse drei Risikokategorien einführen, mit verschiedenen Aktienallokationen.