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Prozess im Korruptionsfall bei Schweizer BVK beginnt im Juli

Der erste Prozess im Fall um angebliche Korruption rund um den ehemaligen Anlagechef der der Schweizer Beamtenpensionskasse des Kantons Zürich (BVK) beginnt im Juli. Gleichzeitig kämpft die Pensionskasse selbst mit einem sinkenden Deckungsgrad.

Im Oktober letzten Jahres hatte die Zürcher Staatsanwaltschaft gegen den ehemaligen BVK-Anlagechef Daniel Gloor und einige seiner früheren Geschäftspartner Anklage wegen mutmaßlicher Bestechung und Korruption eingereicht. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

Die ersten Prozesse gegen Gloor und drei seiner früheren Geschäftspartner starten am 11. Juli. Zwei weitere Beteiligte müssen sich Mitte September vor Gericht verantworten. Dies bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft gegenüber IPE Institutional Investment.

Bis zum Sommer wird auch der Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission zum Thema erwartet, von dem vorab von der Schweizer Zeitung „Tages-Anzeiger“ einige Informationen abgedruckt worden waren.

Unterdessen hat die BVK, die ein Vermögen von 21 Mrd. SFR (rund 17,4 Mrd. Euro) verwaltet, ihren Jahresbericht 2011 veröffentlicht, der eine Performance von -0,7% ausweist. Das ist leicht unter der internen Benchmark, die -0.5% verlor, und dem vom Pensionskassenverband Asip ausgewiesenen Marktdurchschnitt von -0,2%. 

Die BVK hat rund 28% ihres Vermögens in Aktien veranlagt, davon 85% in Indexfonds, 21% in Anleihen vor allem in Schweizer Franken und weitere 21% in Immobilien mit einem großen Anteil an direkt gehaltenen Inlandsimmobilien.

Durch die negative Rendite verschlechterte sich der Deckungsgrad von 86,5% auf 83,4%.

Derzeit beraten das Schweizer Parlament und die Regierung über eine Finanzspritze in der Höhe von 2 Mrd. SFR für die BVK, die 2014 aus der staatlichen Kontrolle entlassen werden soll.

In einer Pressemitteilung unterstützte die Kommission für Staat und Gemeinden in der Schweiz diese Einmalzahlung, da das die einzige Möglichkeit sei, die Unterdeckung der BVK „innert nützlicher Frist zu beheben”.

Die Kommission schlägt vor, für die Zahlung außerordentliche Goldreserven der Schweizer Nationalbank zu verwenden, aber nur unter strengen Auflagen.

Unter anderem solle die Zahlung nur jenen Gemeinden in der Beamtenpensionskasse zugute kommen, die sich verpflichten, mindestens ein weiteres Jahr bei der BVK zu bleiben.

Angesichts der bestehenden Unterdeckung überlegen sich bereits einige Gemeinden, aus der BVK auszuscheiden, was zu einer gefährlichen Verschiebung der Altersstruktur in der Pensionskasse führen könnte, fürchtet die Kommission.

Ein Sprecher der 7.500-Seelen Gemeinde Wangen Brüttisellen im Kanton Zürich bestätigte gegenüber IPE Institutional Investment, dass der Gemeinderat diskutiere, „ob ein weiterer Verbleib bei der BVK finanziell und aus langfristiger Sicht verantwortet werden könne”.

Man sei jedoch noch zu keinem abschließenden Ergebnis gekommen und der Gemeinderat werde Anfang Juni über das Thema abstimmen.

Weitere von der Kommission geforderte Auflagen für die Einmalzahlung „bestehen maßgeblich aus Sanierungs- und Sparbeiträgen, einer Minderverzinsung der Sparguthaben der Versicherten, der Senkung des technischen Zinssatzes von 4% auf 3,25% für die Verzinsung des Kapitals der Rentnerinnen und Rentner und einer altersmäßig abgestuften Senkung der Umwandlungssätze, welche für die Rentenhöhe maßgebend sind”.