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PSV-Beitragsgestaltung – Einigung in der zweiten Jahreshälfte?

Die Bundesvereinigung deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) möchte im Herbst eine Einigung über die neue Beitragsstruktur zum Pensionssicherungsverein (PSV) erreichen.

Nach der Finanzkrise hatten Großinsolvenzen in Deutschland zu einer deutlichen Steigerung des Beitragssatzes zum PSV geführt, was wiederum die Unzufriedenheit der Unternehmen mit der Berechnungsmethode angeheizt hatte.

Allerdings konnte bislang noch keine Einigung über ein mögliches neues Beitragssystem erzielt werden, bestätigte Heribert Karch, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersversorgung (aba) bei deren Jahrestagung in Stuttgart Anfangs Mai.

„Die PSV Arbeitsgruppe, der ich in der aba vorstehe, muss konstatieren, dass wir in der Beitragslogik der PSV einfach Verspannungen haben, weil sich die Risiken ausdifferenziert haben. Und das ist nicht nur abhängig von spektakulären Firmenpleiten, sondern war schon vorher so“, sagte Karch.

Aber er betonte, dass die aba in dieser Frage nur fachliche Beratung anbieten, aber keine eigene Meinung abgeben werde.

Alexander Gunkel, Vorstandsmitglied bei der BDA, präsentierte die jüngste Version des Vorschlags seiner Vereinigung zum PSV-Beitrag in Stuttgart, betonte jedoch, dass noch keine endgültige Einigung erzielt worden sei.

„Wir haben eine finale Befragung unter unseren Mitgliedern für Herbst angesetzt und ich glaube es ist legitim, den Betroffenen noch weitere sechs Monate zu gewähren, nachdem die Diskussion bereits sechs oder sieben Jahre dauert“, so Gunkel, der auch betonte, dass „das keine Debatte über den PSV an sich ist, sondern nur über die Beitragsstruktur“.

Laut dem jüngsten Vorschlag des BDA sollen CTAs und andere Sicherungsinstrumente wie Rückdeckungen in die Bestimmung des PSV-Beitrags einfließen.

Zur kontroversen Debatte über die Beitragspflicht für Pensionskassen hat der BDA einen ursprünglichen Vorschlag der Einbeziehung verworfen, könnte diesen aber wieder aufgreifen, je nachdem inwieweit die neuen Solvenz-Regeln der EU die Pensionskassen betreffen.

Karch betonte, dass auch die Frage der Pensionskassen diskutiert werden muss und dass „kein Thema ausgelassen werden darf“.

Vom PSV selbst, der derzeit 3,3 Mrd. Euro verwaltet, berichtete Vorstandsmitglied Hans Melchiors, dass der PSV die Solvency II-Bestimmungen anwenden muss, dass aber noch nicht klar sei, unter welche Kategorie von Versicherern der PSV falle.

„Aber Solvency II ist auf unser Geschäftsmodell eigentlich nicht wirklich anwendbar und außerdem haben wir die Sondersituation, dass der PSV als ergänzendes Kapital in die Solvency II-Diskussion eingebracht wird“, so Melchiors.

Er erläuterte, dass der PSV unter Solvency II einen modifizieren Standardansatz anwenden werde und hofft, dass der Ausgleichsfonds innerhalb des PSV als Eigenkapital anerkannt wird.