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PwC: Neuer IAS 19-Entwurf wird insbesondere CTAs in ihrer Anlagepolitik treffen

Die Abschaffung des „erwarteten Ertrags auf das Planvermögen“ in den überarbeiteten Regulierungen zur Bilanzierung von Pensionsvermögen unter IAS 19 werde pragmatischer sein, aber einen „true and fair view“ in Pensionspläne kaum gewähren, so Bernd Hackenbroich, Aktuar bei PricewaterhouseCoopers (PwC) in Deutschland.

Bei einer Konferenz der österreichischen Aktuarsvereinigung AVÖ erläuterte der Gastredner den „near final draft“ des IAS 19, der vom International Accounting Standards Board (IASB) wenige Tage zuvor veröffentlicht worden war.

Wie zu erwarten war, beinhaltet dieser Entwurf, der laut Hackenbroich nicht mehr viele Änderungen erfahren wird, die Abschaffung des „erwarteten Ertrags auf das Planvermögen“ zur Vermögensberechnung.

Stattdessen müssen Unternehmen nun den Rechnungszins verwenden, der oft niedriger ist als der zu erwartende Ertrag, vor allem für Pensionspläne mit einer hohen Aktienquote.

„Dieser Nettozinsaufwand-Ansatz ist pragmatisch und willkürfrei, aber der Normertrag in Höhe des Rechnungszinses gibt keine ‚true and fair view’ des Pensionsplanes und tendenziell kommt es zu einer Belastung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV),“ so Hackenbroich.

Er fügte hinzu, dass dies zu „absurden Effekten“ speziell bei Hochrisikoanlegern mit einer hohen Aktienquote führen werde, da der neue Ansatz weder die tatsächliche Asset Allokation, noch den Risikoansatz des Unternehmens in irgendeiner Weise widerspiegle.

Auf die Frage ob er durch die neuen IAS 19 Vorschriften eine Änderung im Risikoappetit der Anleger sehe, sagte der Aktuar gegenüber IPE, dass es versicherungsförmige Versorgungseinrichtungen kaum betreffen werde.

Aber Einrichtungen wie deutsche CTAs „könnten das Risiko in ihrem Portfolio neu überdenken“, je nachdem für welchen Zweck der Fonds geschaffen wurde.

„Es wird sicher kein Anreiz sein, risikoreicher zu investieren“, so Hackenbroich.

Eine andere Veränderung, die durch IAS 19 ab Januar 2013 auch rückwirkend für Finanzjahre, die bis dahin abgeschlossen sind, eingeführt wird, ist die Abschaffung des „Korridors“.

Der OCI-Ansatz, bei dem versicherungsmathematische Gewinne und Verluste gegen das Eigenkapital gegen gerechnet werden und – anders als unter US-GAAP – kein „Recycling“ von Verlusten erlaubt, wird verpflichtend.

„Das wird eine hohe Volatilität in die Pensionsvermögen und das Eigenkapital der Unternehmen bringen. Das ist nichts Neues, für die, die bereits jetzt OCI verwendet haben, z.B. die meisten DAX-Unternehmen. Aber für die mittleren Unternehmen wird es eine Veränderung sein, da der Unterschied manchmal bis zu einer Milliarde auf oder ab sein kann“, erläuterte Hackenbroich.

Er fügte hinzu, dass auch in der Gesamtergebnisrechnung die Volatilität steigen werde, die GuV jedoch weiterhin relativ verlässlich planbar bleiben werde.

Der Aktuar wies darauf hin, dass die Änderungen die Bilanzen weniger steuerbar machen werden, weil sie jetzt stärker von externen Faktoren, wie dem Finanzmarktzins beeinflusst werden.

Weitere Änderungen, die im „Near Final Draft“ erwähnt werden, sind die risikoorientierte Beschreibungen von wesentlichen Pensionsplänen und deren Finanzierung, inklusive wichtiger Information, z.B. ob es sich um einen DC-Plan handelt (auf dem Endgehalt basierend) oder ob eine Einmahlzahlung am Ende vorgesehen ist.

Unternehmen müssen auch über die Zusammenstellung des Planvermögens Auskunft geben, ob sie Marktpreise oder Schätzungen verwenden, über die Risikostruktur, die Marktliquidität und ihr Asset Liability Management.

Sie müssen auch eine Sensitivitätsanalyse der Defined Benefit Obligations (DBO) durchführen und die Methodik sowie eventuelle Änderungen derselben erläutern.

Weiterhin muss die DBO in Risikoklassen eingeteilt werden, z.B. wie viele Pensionsverpflichtungen und wie viele Einmalzahlungen – um mögliche Langlebigkeitsrisiken aufzuzeigen.

Was seit dem „Exposure Draft“, den das IASB vor einem Jahr vorgelegt hatte, verworfen wurde, ist die Vorschrift, die biometrischen Annahmen für die Pensionspläne zu erläutern.

Hackenbroich stellte fest, dass der risikoorientiertere Ansatz zu Informationen im Anhang zu begrüßen sei, aber dass er nicht die Gefahr einen „Zahlenfriedhofs“ in der Bilanz banne.