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Regeln für offene Immobilienfonds werden sich 2010 ändern

Großanleger in offenen Immobilienfonds dürften bald auch gesetzlich verpflichtet werden, ihr Geld nur nach Vorankündigung abzuziehen, da einige Fonds mit Liquiditätsproblemen kämpfen.

„Wir gehen von der gesetzlichen Umsetzung der vorgeschlagenen Reformen in 2010 aus”, so ein Sprecher des BVI.  Das BVI hatte im vergangenen Jahr einen Maßnahmenkatalog zusammengestellt, der unter anderem die verpflichtende Einführung einer 12monatigen Kündigungsfrist für institutionelle Investoren für den Abzug von Neuinvestitionen beinhaltet.

„Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag Aussagen getroffen, die uns zuversichtlich stimmen, dass dies schnell angegangen wird.“ Es könnte im Zuge der Umsetzung der UCITS IV Direktive auch gleichzeitig zu Änderungen der Kapitel über offene Immobilienfonds im Investmentgesetz kommen.

Aber Michael Vogt, Geschäftsführer der Patrizia KAG, betont, dass die offenen Immobilienfonds an sich für viele Investoren genau das richtige Vehikel seien. „Tägliche Liquidität ist das Richtige für Kleinanleger und offene Immobilienfonds haben sich über die letzten 50 Jahre bewährt – das System ist erst krank geworden, als ein paar Firmen Großinvestoren in großem Maße investieren ließen und zwar mit den selben Regeln zur Geldentnahme wie für Kleinanleger“, so Vogt.

Einige Immobilienfirmen haben bereits jetzt Kündigungsfristen und eigene Anlegevorschriften für institutionelle Investoren eingeführt. „Das Hauptziel ist der Schutz der Kleinanleger, die oft nicht so schnell reagieren wie große Investoren“, erklärt Vogt. Er stellt fest, dass offene Immobilienfonds in den letzten Jahren rund 3,5% jährlich erzielt haben, was ein guter Ertrag ist, der es auch kleinen Investoren erlaubt, inflationsgeschützt anzulegen.