Die sogenannte „Mietpreisbremse“ wurde von beiden Partnern in der Großen Koalition angenommen und könnte noch diesen Sommer in Kraft treten.
Allerdings warnen Kritiker, dass noch eine Menge Details zu verhandeln seien und sogar noch ein neues Gesetz verabschiedet werden muss.
Die Mietpreisbremse sieht vor, dass in „gefragten Wohngegenden“ die jeweilige Miete höchstens 10% über der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ liegen soll.
Derzeit gibt es aber noch keine einheitliche Methode, dieses Basis zu berechnen und keine gesetzliche Grundlage für die Erstellung von Mietindizes.
Laut dem jüngsten Gesetzesentwurf, der noch das Parlament passieren muss, sollen die Bundesländer entscheiden, in welchen Gegenden es einen „angespannten Wohnungsmarkt“ gibt.
Die Mietpreisbremse soll dort dann für einen Zeitraum von fünf Jahren in Kraft treten. Danach muss die Mietsituation neu erhoben werden.
Die Regierung hat sich auch darauf geeinigt. Neubauten und vor kurzem vollständig renovierte Objekte von der neuen Regelung auszunehmen.
Deshalb sagte Klaus Niewöhner-Pape, Geschäftsführer von Industria Wohnen, gegenüber IPE, dass die Mietpreisbremse „die Situation für Mieter und Wohnungssuchende in Ballungsräumen nicht flächendeckend verbessern“ wird.
Er erläuterte, dass die hohe Nachfrage nach Wohnraum in einigen Regionen „dauerhaft und wirksam nur über ein höheres Neubauvolumen“ zu befriedigen sei, die dann wiederum von der neuen Maßnahme ausgenommen sind.
Für seine eigene Firma habe die Mietpreisbremse weniger Bedeutung, weil man sich vor allem auf Neubauten konzentriere.
„Wenn wir als Gesamtgesellschaft wollen, dass auch Menschen in gefragten Quartieren wohnen können, die sich die Marktmieten nicht leisten können, wäre die gezielte Förderung etwa über das Wohngeld das weitaus effizientere und unterm Strich auch gerechtere Mittel“, so Niewöhner-Pape.
Wie viele andere Kommentatoren auch, sagte auch der Industria-Geschäftsführer nach der Einigung in der Regierung, dass „die ‚ortsübliche Vergleichsmiete’ als wesentlicher Maßstab für die Regulierung in vielen Fällen noch gar nicht klar definiert ist“.
Für Rainer Zitelmann, Geschäftsführer einer Immobilien-PR- und Unternehmensberatungs-Firma, könnte das eine „scharfe Bombe“ sein, je nachdem. wie der Index berechnet wird.
In seinen regelmäßigen „German Real Estate News“ warnte er, „wenn beispielsweise die Daten der Mietverträge, die vor zehn Jahren geschlossen wurden, künftig für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete mit herangezogen werden sollen, dann wird die ortsübliche Vergleichsmiete, welche wiederum der zentrale Bezugspunkt bei der Mietpreisbremse ist, logischerweise sinken“.
Er fügte hinzu, dass bereits viele der vorliegenden Mietspiegel in diversen Regionen die Realität nicht widerspiegeln und das wohl auch auf neue Mietpreisindices zutreffen werde, wenn zu alte Mietniveaus einfließen sollten.
Regierung einigt sich auf Mietpreisbremse
