Foundation | Welcome

Menu


Regierungskoalition einigt sich auf Mietpreisbremse

Die Bundesländer sollen über Regionen entscheiden, wo sie angewendet wird. Genaue Kennzahlen werden noch verhandelt.

„Spätestens ab Mitte 2015“ werden die Bundesländer ein Instrument haben, um Mietanstiege zu deckeln, so die klare Aussage des Bundeskabinetts zur Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes.

Wie erwartet, wird die Mietpreisbremse bei 10% über dem durchschnittlichen Mietniveau in einer Region liegen und auf Wiedervermietungen anzuwenden zu sein.

Die einzelnen Bundesländer werden Regionen bestimmen, in denen die Mietpreisbremse für eine Fünfjahresperiode anzuwenden sein wird. Diese kann je nach Marktgegebenheiten danach auch verlängert werden.

Bevor das neue Gesetz angewendet werden kann, müssen die Länder Rechtsverordnungen zur Ausweisung der betroffenen Gebiete erlassen.

Die genauen Kennzahlen, die auf die Regionen mit „angespannter“ Preislage angewendet werden sollen, werden noch verhandelt.

Die Mietpreisbremse wird nicht für Neubauten gelten und auch nicht für Gebäude nach einer „umfassender Renovierung“, also Investitionen, die sich auf rund ein Drittel des Wertes einer neuen Wohnung, belaufen.

Auch müssen Verträge, die bereits mehr als 10% über dem ortsüblichen Preisniveau liegen, nicht gesenkt werden. Diese werden aber auf dem aktuellen Niveau „eingefroren“.

Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, sagte, dass die Ausnahme für Neuwohnungen und sanierte Objekte notwendig sei, weil jene, die in Wohnungen investieren auch Geld damit verdienen sollen. Allerdings betonte er: „Wohnungen sind keine Ware, sondern das Zuhause von Menschen“.

Er hielt fest, dass Mietpreisanstiege zwischen 30% und 40% bereits „keine Seltenheit“ seien.

Der Gesetzesentwurf muss nun noch durch den Bundesrat.

Außerdem müssen die Bundesländer Maßnahmen zur Bekämpfung des Wohnungsmangels festlegen.