Alles andere als große Zufriedenheit herrscht auch weiterhin unter dem Investoren mit Bemühungen der Bundesregierung ein international wettbewerbsfähiges REIT-Gesetz an den Start zu bringen. Einer aktuellen HSBC-Umfrage zu Folge halten 80% der befragten Immobilieninvestoren den bisherigen Gesetzentwurf für „unattraktiv“. Auch mit den jüngsten Anpassungen dürfte sich dabei wenig ändern.
Dennoch werden in der Branche die avisierten Gesetzesänderungen begrüßt. „Die Verkürzung der Haltefrist im inländischen Anlagevermögen von zehn auf fünf Jahren als Voraussetzung für die so genannte Exit-Tax ist grundsätzlich zu begrüßen“, sagte Michael Schmidt, Partner der Kanzlei Taylor Wessing, jüngst dem Handelsblatt. Damit steigt die Zahl der Immobilien, die damit steuerbedingt in einen REIT einbezogen werden können, deutlich. Nicht zuletzt deshalb hatte sich beispielsweise auch der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft für eine Halbierung der Mindesthaltedauer stark gemacht.
Die Exit-Tax gilt dabei als wichtiges Instrument, um Unternehmen die Einbringung von Immobilien in einen REIT bzw. den Verkauf an einen REIT schmackhaft zu machen und somit Immobilien für diese neue Asset Klasse zu mobilisieren. Der steuerliche Anreiz, die meist in Immobilienwerten schlummernden stillen Reserven mit einem ermäßigten Satz zu besteuern, soll dabei für einige Jahre gelten.
Während vor einiger Zeit auch eine ermäßigte Exit-Tax bei Verkäufen an offene Immobilienfonds im Gespräch war, ist dieses Thema nun vom Tisch, obgleich Juristen hier mögliche Schwierigkeiten in Sachen Gleichheitsgrundsatz sehen.
Thomas Gütle, Geschäftsführer bei Cordea Savills in München erklärte dazu: „Am Freitag wird - endlich - die Verabschiedung des REIT-Gesetzes im deutschen Bundestag erwartet. Nach Einführung der Publikumsfonds in 1960 und der Spezialfonds in 1970 ist die Einführung des G-REIT zweifellos ein großer und wichtiger Schritt für den deutschen Immobilien- und Kapitalmarkt. In letzter Minute wurde noch eine wichtige Verbesserung am REIT-Entwurf, nämlich die Reduzierung der Haltefrist von zehn auf fünf Jahren als Bedingung für die Anwendung der Exit-Tax, vorgenommen. Dies hat zur Folge, dass mehr Immobilien bei einer Veräußerung an einen Reit dem vorteilhaften Steuersatz unterliegen. Solche steuerlichen Incentivierungen waren auch in anderen REIT Regimes ein wichtiger Erfolgsfaktor. Natürlich hat das G-REIT Gesetz trotzdem noch einige signifikante Schwächen, wie beispielsweise der irrationale Ausschluss eines wichtigen Immobiliensektors, der (deutschen Bestands-) Wohnimmobilien. Insgesamt bietet das G-REIT Gesetz aber für einen Start einen akzeptablen Rahmen, der stark an den erfolgreichen REIT Regimes in anderen Ländern angelehnt ist. Auch in diesen Ländern wurden die REIT-Gesetze permanent weiter entwickelt und selbst in den USA hält dieser Prozess nach 46 Jahren immer noch an. Ich denke auch beim deutschen REIT Gesetz wird es in den kommenden Jahren Anpassungen geben und vielleicht siegt dann auch die Vernunft in Bezug auf die Wohnimmobilien. In der Zwischenzeit sollten die Akteure den deutschen Pessimismus vergessen und mit der durchaus brauchbaren Gesetzesgrundlage arbeiten.“