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Round-up: Regierung ermöglicht Pension Asset Pooling in Deutschland

Neue Steuergesetze ermöglichen erstmals Pension Asset Pooling in Deutschland und Beraterfirmen sehen Potenzial für dieses neue Instrument.

Mit dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) hat die deutsche Regierung Ende letzten Jahres die EU-Richtlinie über Alternative Investment Fonds Manager umgesetzt und hat nun einen Entwurf für Anpassungen des Steuergesetzes vorgestellt, um die neuen Investmentregeln einzupassen.

Unter den neuen Instrumenten, die im KAGB geschaffen werden, ist eine steuertransparente Investment-Kommanditgesellschaft mit der Vorsorgekapital zusammengeführt werden kann.

In einer Mitteilung hielt die deutsche Regierung fest, dass die neuen Steuergesetze „erstmals attraktive Rahmenbedingungen für die Verwaltung von betrieblichem Altersvorsorgevermögen in Deutschland (dem sog. „Pension Asset Pooling“) geschaffen“ werden.

„Für international tätige Unternehmen wird es deutlich attraktiver, das Altersvorsorgevermögen ihrer ausländischen Tochterunternehmen zentral in Deutschland verwalten zu lassen und nicht in ausländische Standorte auszuweichen“, so die Bundesregierung.

Bislang mussten Unternehmen Asset Pools in anderen Ländern wie Luxemburg, Irland, den Niederlanden oder Frankreich einrichten, um Steuern zu sparen.

Laut Ernst Schmandt, Leiter International Consulting bei Towers Watson Deutschland, werden Asset Pools derzeit vor allem von Unternehmen eingesetzt, um Skaleneffekte zu erzielen, ihre Investmentmöglichkeiten auszuweiten und gemeinsames Reporting und Controlling zu ermöglichen.

Er sagte gegenüber IPE Institutional Investment, dass es theoretisch möglich sei, Vorsorgevermögen mehrerer Unternehmen zusammenzuführen und dass diese Möglichkeit den Anwenderkreis von Asset Pools ausweiten könnte.

Schmandt fügte hinzu, dass die nun mögliche Ansiedlung des Asset Pools in Deutschland bei den Arbeitnehmervertretern, die nicht selten an Finanzierungsentscheidungen in der betrieblichen Altersversorgung mitwirken können, die Scheu vor diesem Instrument nehmen könnte.

Allerdings hielt Carl-Heinrich Kehr, Principal im Bereich Investment Consulting bei Mercer Deutschland fest, dass noch ein paar Fragen ungeklärt seien.

Eine davon sei, ob ausländische Finanzbehörden das neue deutsche Instrument anerkennen, ansonsten wäre es wenig attraktiv.

Eine andere sei, wie die deutsche Regierung bereits bestehende ausländische Asset Pools steuerlich behandeln will, denn dieses Thema ist laut Kehr nicht Teil des jüngsten Gesetzesentwurfes.