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SCHWEIZ: Aufsicht schafft „schwarze Liste“ für intransparente Investmentstrukturen

Die kürzlich geschaffene Schweizer Oberaufsichtskommission (OAK) hat erlassen, dass Pensionskassen die Bruttokosten von „Kollektivanlagen“ in ihrem Jahresbericht ausweisen müssen und nicht mehr nur die Nettorendite.

 

Als Teil der Strukturreform wurde der Paragraf §48a Ziffer 3 des BVV2, das die Investitionen von Pensionskassen eingefügt, um die Transparenz in der Erfassung der Vermögensverwaltungskosten in der zweiten Säule zu erhöhen.

Diese Kosten waren der Untersuchungsgegenstand in einer Studie, die das Schweizer Beratungsunternehmen c-alm im Auftrag des Schweizer Sozialministeriums (BSV) durchgeführt hat (<link http: www.bsv.admin.ch praxis forschung publikationen>Link zur Studie).

Im neuen Paragraphen wurden jedoch keine Details dazu genannt, welche Investmentinstrumente in diesen Kostenausweis hineingenommen werden müssen – eine Präzisierung wurde der OAK überlassen.

Das BSV beauftragte dann erneut c-alm, um eine Empfehlung zur Umsetzung der neuen Regulatorien aufzusetzen, was im Sommer 2012 geschah. „Im Großen und Ganzen folgte die OAK unseren Empfehlungen“, so Ueli Mettler, Partner bei c-alm gegenüber IPE.

Die OAK definierte jetzt (<link http: www.oak-bv.admin.ch fileadmin dateien weisungen weisungen_02_2013_vermoegensverwaltungskosten_deutsch.pdf>Link zum Erlass) „Kollektivanlagen als Fonds, Dachfonds, Spezialfonds, Hedgefonds, Derivative auf Fonds, strukturierte Produkte sowie nicht-börsenotierte Investmentgesellschaften oder Immobiliengesellschaften.

Die Schweizer Aufsichtsbehörde legt die Total Expense Ratio (TER) als Standard Messgröße für den Kostenausweis fest und listet andere Kostenberechnungsarten auf, die sie als äquivalent zur TER ansieht.

„Die meisten dieser Investmentinstrumente haben schon eine TER, die sie selbst in ihrem Jahresbericht ausweisen“, erläutert Mettler.

Eine Pensionskasse muss jetzt die TERs ihrer Investment-Holdings zum Jahresende in Kollektivanlagen nachschlagen und in ihre eigene Jahresbilanz buchen.

Laut Mettler wird das für jene Pensionskassen „die bereits bis jetzt den Jahresbericht, den ihnen ihre Fondsmanager geschickt haben auch gelesen haben“ nicht allzu schwierig sein.

Jene Kollektivanlagen, die keine TER ausweisen, müssen im Anhang aufgelistet werden, oder „salopper gesprochen – auf eine schwarze Liste gesetzt werden“, so Mettler.

„Sowohl unter Investoren als auch unter Anbietern herrscht ein großes Unbehagen, solche Investitionen auf der schwarzen Liste ausweisen zu müssen – und der Druck auf die Anbieter ihre Kosten transparent zu gestalten wird steigen“.

Mettler fügte hinzu, dass dies nicht nur ein Schweizer Problem sei: „Jedem (institutionellen) Investor, der Investitionen an Kollektivanlagen, wie oben erwähnt, hält, fehlt die Kostentransparenz in seiner eigenen Bilanz und diese Kosten werden gegen die Performance des Anlageinstruments gegengerechnet.

Laut ihm werden Depotbanken und Beraterfirmen einen Service für Pensionskassen anbieten, um diese TER leichter zu finden und in ihrer Jahresbilanz auszuweisen.

„Bis jetzt hatten jene Pensionskassen, die sich für ein Einzelmandat entschieden haben, in ihrer GuV weitaus höhere Kosten, als jene, die in ein Fondsprodukt investierten. Aber die neuen Regulatorien machen die unterschiedlichen Investmentstrukturen vergleichbarer“, zeigt sich Mettler überzeugt.

Andere Schweizer Marktteilnehmer sind weniger überzeugt von den Vorteilen der neuen Regulatorien und kritisieren, dass sie die Verwaltungskosten erhöhen werden und die Pensionskassen noch weiter von alternativen Anlagen entfernen werden.