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SCHWEIZ: Branchenvertreter - Strukturreform „geht zu weit“

Die Mehrheit der Reaktionen auf die Vorschläge zur Strukturreform der zweiten Säule in der Schweiz ist sehr kritisch und hebt dabei vor allem die zusätzlichen Regulierungen und damit verbundene Kosten heraus.

Zürich

Im vergangenen Jahr hatte die Schweizer Regierung eine Strukturreform des Obligatoriums der betrieblichen Altersvorsorge vorgeschlagen, die unter anderem eine Änderung der Aufsichtsstruktur sowie neue Governance-Bestimmungen für Pensionskassen beinhaltet.

Nach der Pensionskassenvereinigung ASIP haben nun auch andere Branchenvertreter kritische Stellungnahmen zu dem Gesetzesentwurf eingereicht, der sich noch bis Ende Februar in Begutachtung befindet.

Die Kritik, die am öftesten angebracht wird, ist, dass die Reform „zu weit gehe“ und dass es dadurch zu einem unnötigen Anstieg der Regulierung und der Kosten kommt.

Diese Meinung wird unter anderem von der Schweizer Wirtschaftsprüfervereinigung „Treuhand-Kammer“, Towers Watson, der Schweizer Vereinigung der Vorsorgestiftungen sowie der Branchenpensionskasse PKE Energie vertreten.

Der Vorsitzende der Geschäftsführung der PKE, Ronald Schnurrenberger, hielt fest: „Die geplanten Bestimmungen zeugen von einem sehr weltfremden Verständnis des Notwendigen und des Machbaren. Sie schießen weit über das Ziel hinaus und teilweise fehlt ihnen die gesetzliche Grundlage.“

Sogar der Schweizer Gewerkschaftsbund SGB ist der Meinung, dass „mehr Regulierung nicht die Lösung“ ist. Er verlangt jedoch weiterhin eine Reform der zweiten Säule, eine Forderung, die auch bei der Abstimmung über den Umwandlungssatz im vergangenen Jahr immer wieder laut wurde.

Der Dienstleister PFS Pension Fund Services AG hielt fest, dass der derzeitige Entwurf „die, dem obersten paritätischen Organ sinnvoller Weise zugedachten Kompetenzen und Verantwortlichkeiten aushebelt und faktisch die Führungsverantwortung den Revisionsstellen sowie den Experten der beruflichen Vorsorge überträgt“.

Die Interessensgemeinschaft der autonomen Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen (IGaSG) kritisiert insbesondere, dass die neuen Bestimmungen jedem Mitglied einer Pensionskassenverwaltung kriminelle Machenschaften unterstellten und es effektiv zu einer „Beweislastumkehr“ komme.