Der Schweizer Pensionskassenfachverband Asip begrüßte ein Regierungsstatement wonach es im Bereich der Maklerprovisionen in der zweiten Säule „Anpassungsbedarf“ gibt.
Der Entscheidung des Bundesrates, wie die Schweizer Regierung heißt, war ein Vorstoß des sozialdemokratischen Nationalratsabgeordneten Mathias Reynard im März vorangegangen: Er hatte die Behörden aufgefordert die Frage zu beantworten, ob der derzeitige Entschädigungsmechanismus für Maklerdienste nicht „undurchsichtig und problematisch“ sei.
Vor allem Gemeinschafts- und Sammelstiftungen nutzen Makler, um Firmenpensionskassen, die ihre Pensionspläne auslagern wollen, von ihrem Produkt zu überzeugen. „Versicherungsmakler unterstützen die Arbeitgeber in deren Auftrag dabei, eine gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen, nämlich sich einer Vorsorgeeinrichtung anzuschließen. Hält es der Bundesrat für statthaft, dass sie dafür indirekt letztlich von den versicherten Angestellten entschädigt werden?“, so Reynard in seiner Anfrage.
Vor allem seit der Finanzkrise und dem damit verbundenen Anstieg der Regulierungsanforderungen hat sich die Zahl der Pensionskassen in der Schweiz deutlich verringert. Gemeinschaftseinrichtungen und Sammelstiftungen erhalten immer mehr Zulauf.
In seiner Antwort stimmte der Bundesrat zu, dass „solche Zahlungen nicht im Interesse der Destinatäre“ sind. „Im Gegensatz zu anderen Versicherungsbranchen sind die in der beruflichen Vorsorge an Versicherungsmakler gezahlten Kommissionen tatsächlich problematisch.“ Die Regierung befürchtet „Fehlanreize“, welche die bestehenden Verzerrungen in der beruflichen Vorsorge noch verstärken.“
Deshalb sei der Bundesrat „bereit zu prüfen, wie und auf welcher rechtlichen Ebene Änderungen angezeigt sind“.
In der Stellungnahme erwähnte die Regierung auch, dass „Fachleute aus der Praxis unter anderem ein Verbot von volumenabhängigen Entschädigungen vorschlagen oder ein allgemeines Verbot von Kommissionen zulasten der Vorsorgeeinrichtungen, wenn ein Versicherungsmakler im Namen des Arbeitgebers handelt“.
Im derzeitigen System werden die Gebühren u.a. nach der Höhe des übertragenen Vermögens berechnet. Darüber hinaus zahlen die überbetrieblichen Pensionskassen selbst auch jährliche „Courtagen“ an Makler.
Daraus ergibt sich, dass manche Broker Gemeinschaftseinrichtungen nur empfehlen, weil sie durch Übertragungen an bestimmte Anbieter mehr Provision erhalten, als bei anderen.
„Das heutige Entschädigungsmodell mit erfolgs- und volumenabhängigen Provisionen und jährlich wiederkehrenden Courtagen durch Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen in der zweiten Säule führt aber dazu, dass der Wettbewerb zwischen diesen Einrichtungen über die Höhe dieser Zahlungen geführt wird, und nicht über die unabhängige Beurteilung der Leistungen dieser Einrichtungen“, kritisierte auch der Asip in seiner Pressemitteilung.
Der Pensionskassenverband betonte die Wichtigkeit von Brokern, erklärte aber, dass bereits heute „einzelne Broker“ bereits erfolgreich ein „aufwandsbasierte Entschädigung durch den Auftraggeber“ anwenden.
In einer kürzlich erschienenen Studie hatte auch das Schweizer Beratungsunternehmen c-alm die Behörden aufgerufen, mehr Transparenz im Wettbewerb von überbetrieblichen Pensionskassen zu schaffen.
Dabei geht es den Analysten, um die unterschiedliche Anwendung von Rechnungsparametern, die Pensionskassen nutzen, um sich besser zu verkaufen, aber auch um die bisherige Gebührenstruktur: „Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtungen müssen für kontinuierliches Wachstum ihre Leistungsparameter wettbewerbstauglich festlegen. Nicht immer ist dadurch die nachhaltige Finanzierung sichergestellt. Sie sind zudem in ihrer Außendarstellung auf Vermittler angewiesen, die aufgrund der Komplexität des Vorsorgeangebots für die Unternehmen unverzichtbar geworden sind – teilweise aber im BVG wenig ausgebildet und durch das vorherrschende Entschädigungssystem zweifelhaft incentiviert sind“, so c-alm zusammenfassend.
Das Beratungsunternehmen betonte auch, dass Sammeleinrichtungen mit zunehmender Größe auch für das System relevanter werden, vor allem, wenn es zu einer Insolvenz kommt.
Die wachsende systemische Bedeutung von überbetrieblichen Pensionskassen in der Schweiz wurde auch von der Oberaufsichtskommission (OAK) in ihrem jüngsten Performancebericht zur zweiten Säule bestätigt.
Per Jahresende 2017 waren bereits mehr als 70% der Arbeitnehmer und Rentner in der Schweiz über solche Sammeleinrichtungen abgesichert.
Aufgrund ihrer Größe seien einige dieser Pensionskassen „mancherorts inzwischen mit komplexen Versicherungsgesellschaften vergleichbar“, so die OAK.
Allerdings hatte zu Jahresbeginn die Aufsichtsbehörde sich nicht nur den Groll der Sammelstiftungen und Gemeinschaftseinrichtungen zugezogen, sondern auch den des Asip: Die OAK hatte striktere Risikoparameter für überbetriebliche Pensionskassen vorgeschlagen, die allen Branchenvertretern zu weit gehen.
<link https: www.vorsorgeforum.ch wp-content uploads c-alm-studie_wettbewerb_20190227_final.pdf>->Link zur c-alm Studie
<link https: www.admin.ch gov de start dokumentation medienmitteilungen.msg-id-75011.html>->Link zum OAK Bericht
Schweiz denkt über Verbot von Maklergebühren in der bAV nach
