Die Schweizer Pensionskassenvereinigung ASIP sagte in einer Stellungnahme zu den kleinen Änderungen im Reformpaket „Altersvorsorge 2020“, dass dieses mit weiteren Anpassungen weiter gestrafft hätte werden sollen, um eine Debatte im Parlament zu erleichtern und ein Scheitern zu verhindern. „Diese Reform ist dringend und darf nicht scheitern“, so der ASIP in der Pressemitteilung wörtlich.
Nachdem die Regierung Dutzende Stellungnahmen zu ihren Reformplänen für die erste und zweite Säule des Schweizer Pensionssystems erhalten hat, wird nun der „Koordinationsabzug“, mit dem die Zahlungen aus der ersten und zweiten Säule koordiniert werden, abgeschafft. Das vereinfacht die Berechnungen und senkt die Eintrittsschwelle in die obligatorische zweite Säule.
Außerdem wird Geld aus den Mehrwertsteuereinnahmen in die erste Säule umleiten, das seit 1999 für den AHV-Fonds der ersten Säule bestimmt war, aber bislang zwischen AHV und dem Bundesbudget aufgeteilt worden war. Im Gegenzug wird die Finanzierung des AHV durch Bundesmittel gekürzt, um Zahlungsströme zu vereinfachen. Die geplante Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Finanzierung der AHV wird auf 1,5% statt den bisher angedachten 2% limitiert.
Der ASIP hielt fest, dass die Regierung die Reform auf ihre „politische Tauglichkeit“ überprüfen und weiter straffen hätte sollen.
Die Schweizer Zeitung NZZ zitierte eine Sozialdemokratische Abgeordnete mit den Worten, dass „die Reform jetzt noch mehr in die falsche Richtung geht als zuvor“. Und die konservative SVP bestätigte ihre Ablehnung des Mega-Reformpakets in seiner Gesamtheit.
Die Schweizer Pensionskassenvereinigung lehnt die Pläne der Regierung ab, das Mindestalter für Bezüge aus der zweiten Säule von 58 auf 62 zu erhöhen und schlägt stattdessen Teilzahlungsmodelle vor.
Außerdem kritisiert die ASIP den Vorschlag, Übergangszahlungen für Menschen, die beim In-Kraft-Treten der Reform ein bestimmtes Alter erreicht haben, aus dem gemeinschaftlichen Sicherheitsfonds zu leisten.
Der Fonds, der die Verpflichtungen von Pensionskassen übernimmt, die geschlossen werden müssen, wird von allen Pensionskassen finanziert und mehrere Marktteilnehmer hatten die Idee von Zahlungen aus diesem Topf für „Übergangsgenerationen“ abgelehnt, auch weil dies den Verwaltungsaufwand deutlich erhöhen würde.
Stattdessen sollten, so der Pensionskassenverband, die Pensionskassen individuell eine Leistungsgarantie für diese Übergangsgeneration abgeben.
Dagegen begrüßt der ASIP die Harmonisierung aller Rentenantrittsalter sei es für Männer oder Frauen in der ersten oder zweiten Säule auf 65 Jahre.
Andere große Reformschritte, wie die Anpassung des Umwandlungssatzes auf 6% oder die Änderung der Kalkulation des Mindestzinses in der zweiten Säule per Jahresende bleiben weiter Teil des Reformpakets.
Die Schweizer Aktuarsvereinigung hatte zuvor eine Senkung des Umwandlungssatzes auf höchstens 5,6% gefordert.
Die ex-post Berechnung des Mindestzins wurde von vielen Marktteilnehmern kritisiert. Sie argumentieren, dass Pensionskassen am Jahresanfang ihre Ziele kennen müssen.
Schweiz: Enttäuschung über kleine Änderungen im Reformpaket
