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Schweiz: Experten schlagen Limits bei Stimmrechtsausübung vor

Die verpflichtende Ausübung von Stimmrechten sollte nicht auf indirekte Aktienbestände in Investmentfonds ausgeweitet werden und vielleicht auch nur ab einer bestimmten Mindestbeteiligung gelten – so ein Vorschlag von Schweizer Experten zur Umsetzung einer neuen Gesetzesvorlage.

<link content investor-news artikel>Anfang März hatte die Mehrheit der Schweizer Wähler für die sogenannte „Abzocker-Initiative“ eines Parlamentariers gestimmt, die zu einer verpflichtenden Stimmrechtsausübung für Schweizer institutionelle Investoren führt. 

Zwei Rechtsanwälte, David Oser und Andreas F. Müller, haben nun einen Vorschlag zur Umsetzung dieser neuen gesetzlichen Verpflichtung eingebracht.

Ihrer Ansicht nach sollten Aktionäre nur bei direkt gehaltenen Aktien von Firmen, die ihren Hauptsitz in der Schweiz haben und an der Schweizer Börse gelistet sind, verpflichtet sein, ihre Stimmrechte auszuüben.

Sie schlagen auch vor, dass die Ausübungspflicht nur auf Beteiligungen über einem bestimmten Minimum angewandt werden sollten.

Laut den Rechtsanwälten sollten die Aktionäre auch das Recht haben, sich der Stimme zu enthalten, wenn es im Interesse ihrer Mitglieder ist, z.B. aus Kostengründen.

In einem Kommentar stellte Simon Heim, Rechtsexperte bei Towers Watson in der Schweiz, fest, dass diese Vorschläge für Pensionskassen „passabel“ seien.

Allerdings wies er auf eine weiterhin ungelöste Frage hin: Es sei noch nicht klar, auf welche Vorsorgeeinrichtungen das neue Gesetz angewandt werden soll. Die zwei Anwälte wollen es nur für Pensionskassen gelten lassen, was den Fonds der ersten Säule, die AHV (die gerade erst ihre jüngste Statistik zur Stimmrechtsausübung publiziert hat), ausnehmen würde. Auch würden dann sogenannte „Anlagestiftungen“, über die viele Pensionskassen kollektive Anlagen tätigen, nicht zur Stimmrechtsausübung verpflichtet sein.

Heim hielt außerdem fest, dass sich die neuen Regelungen nicht so viel von den geltenden Bestimmungen unterscheiden werden, sollte sich die Regierung der Meinung der Rechtsexperten anschließen und die Stimmrechts-Enthaltung zulassen.

Nur die verpflichtende Information über das Stimmrechtsverhalten wäre neu, aber laut Heim informieren „verantwortungsbewusst handelnde“ Einrichtungen bereits heute darüber.