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SCHWEIZ: Mindestzins bleibt bei voraussichtlich 2%

Die Schweizer Kommission für die zweite Säule empfiehlt der Bundesregierung die Beibehaltung des derzeitigen Mindestzinssatzes von 2%.

Eine „große Mehrheit“ der BVG-Kommission sprach sich gegen eine Erhöhung des Satzes für das kommende Jahr aus.

Die Empfehlung ist vor allem auf Berechnungen zu Erträgen von Anleihen (vor allem Schweizer Bundesobligationen), Aktien und Immobilien gestützt.

Ende 2008 war der Satz in Folge der Markteinbrüche von 2,75% auf das bisher tiefste Niveau von 2% abgesenkt worden. Als die obligatorische Säule 1985 in der Schweiz eingeführt worden war, war der Mindestzins zunächst auf 4% festgelegt worden.

Die Regierung wird wieder „im Herbst“ – im vergangenen Jahr war es im Oktober – über den Mindestzinssatz entscheiden.

Unterdessen hat die Aargauische Pensionskasse (APK) für das erste Halbjahr eine leicht negative Rendite von 0,4% ausgewiesen.

In einer Presseaussendung hielt APK-Geschäftsführerin Susanne Jäger fest, dass vor allem Aktien, Rohstoffe und der starke Schweizer Franken negativ zur Performance beigetragen habe.

Sie sagte außerdem, dass die Pensionskasse nicht an eine neuerliche Rezession glaube, dass aber das Niedrigzinsumfeld „Sorgen bereitet“.

Mit der Sechsmonats-Performance liegt die APK nur knapp unter diversen für die Schweiz berechneten Durchschnittsergebnissen, die zwischen -0,06% und +0,20% liegen.

Der Juli brachte für die APK wieder ein deutlich positives Ergebnis, womit die Performance für die ersten sieben Monate des Jahres nun bei 1,14% liegt.

Nach einem positiven Ergebnis von gut 11% im vergangenen Jahr war die Pensionskasse mit einem verwalteten Vermögen von 7,8 Mrd. SFR (6 Mrd. Euro) per Jahresende 2009 wieder zu 99,8% ausfinanziert.

2008 hatte sie vor allem durch Verluste bei Aktien und Hedgefonds, die im Laufe des Jahres um 28,5% nachgegeben hatten, ein Minus von 16% hinnehmen müssen.