Foundation | Welcome

Menu


SCHWEIZ: Neues Aufsichtsgesetz in den letzten Zügen

Die Schweizer Öffentlichkeit kann sich ab sofort und bis zum 28. Februar 2011 zu einem Gesetzesentwurf äußern, der die Aufsichtsstruktur der zweiten Säule und die Governance-Bestimmungen für die berufliche Vorsorge reformieren soll.

Die neue Aufsichtsstruktur, die eine Regionalisierung der Aufsicht vorsieht, sowie neue Governance-Anforderungen für Pensionskassen, soll in zwei Etappen in Kraft treten: 1. Juli 2011 ist der Stichtag für den Governance-Teil des Gesetzes und 1. Januar 2012 für die Aufsichtsstrukturreform.

In einer Pressemitteilung hielt die Schweizer Regierung fest, dass die Strukturreform „die Transparenz bei der Verwaltung von Pensionskassen erhöht, womit sie zur Verhinderung von Missbräuchen beiträgt“.

„Die Strukturreform antwortet damit auch auf Anliegen, die im Vorfeld der Eidgenössischen Volksabstimmung zum Umwandlungssatz vom 7. März 2010 geäußert wurden“, so die Aussendung weiter, insbesondere Bezug nehmend auf Kritik, die an den Verwaltungskosten und der Intransparenz der zweiten Säule aufgekommen war.

Desweiteren wurden nähere Details über die neuen Governance-Bestimmungen veröffentlicht.

So zum Beispiel zu den Anforderungen an die Integrität und Loyalität aller mit der Verwaltung einer Vorsorgeeinrichtung oder deren Vermögen betrauten Personen: guter Ruf, einwandfreie Geschäftstätigkeit, Vermeidung von Interessenskonflikten. „Zudem müssen Rechtsgeschäfte, welche die Vorsorgeeinrichtungen mit Nahestehenden abschließen, offengelegt und von der Revisionsstelle geprüft werden”.

Außerdem müssen „Vermögensvorteile, die Personen und Institutionen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit für die Vorsorgeeinrichtung von Dritten erhalten, zwingend an die Vorsorgeeinrichtung abgeliefert werden“.

„Verboten werden neben dem sogenannten Front Running auch das Parallel und After Running (Nutzung von Insiderwissen aus der Tätigkeit für Vorsorgeeinrichtungen bei Börsengeschäften).

Im Jahresbericht müssen künftig die Verwaltungskosten detaillierter ausgewiesen werden und sowohl die Wirtschaftsprüfer als auch beigezogene Experten werden stärker in die Pflicht genommen.