Gemeinsam mit der Stärkung der Governance in der Aufsicht über die erste Säule, überlegt die Schweizer Regierung weitere Anpassungen an die Aufsichtsstruktur für die zweite Säule.
In einer Pressemitteilung hat die Schweizer Regierung Pläne für die Restrukturierung der Aufsicht im heimischen Pensionssystem dargelegt.
Einerseits soll das Prinzip der Governance in der Aufsicht über den Fonds der ersten Säule, die AHV, gestärkt werden.
Das Innenministerium wurde damit beauftragt, einen Reformvorschlag auszuarbeiten, in dem „Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Durchführungs- und Aufsichtsorgane präzisiert und wo nötig entflochten werden“.
Des Weiteren sollen Rechnungslegung, Berichterstattung und Verwaltungskosten auf den neuesten Stand und unter vereinheitlichte, definierte Standards gebracht werden.
Diese Änderungen werden dann auch auf kleinere Fonds der ersten Säule, wie die Erwerbsersatzordnung (EO), der Fonds aus dem Mutterschaftsjahre oder Militärdienst abgegolten werden, sowie den Fonds für Ergänzungsleistungen für Menschen, die zu wenig Rente haben, und solche, die eine Kapitalauszahlung ihres Pensionskassenvermögens gewählt haben und dieses zu früh ausgegeben haben, angewendet.
Auf der anderen Seite könnte auch die Aufsichtsstruktur für die zweite Säule, die 2012 implementiert wurde und „sich bewährt“ habe, „in Einzelbereichen optimiert“ werden.
Vor drei Jahren wurde die bundesweite Aufsichtsbehörde die „Oberaufsichtskommission“ (OAK) geschaffen. Gleichzeitig wurden meist kantonal organisierten Aufsichtsbehörden zu größeren regionalen Einheiten zusammengefasst.
Im nächsten Reformschritt möchte die Regierung die Unabhängigkeit dieser regionalen Aufsichtsbehörden von kantonalen Körperschaften weiter stärken.
Das heißt, dass Vertreter kantonaler Regierungen nicht länger in den Gremien der regionalen Aufsichtsbehörden sitzen werden können sollen.
Ein weiterer Reformvorschlag für die Pensionskassen ist, die Aufgaben des Experten und der Revisionsstelle (also des Wirtschaftsprüfers) zu präzisieren und besser voneinander abzugrenzen.
Die Regierung hat dem Innenministerium bis Jahresende 2016 Zeit gegeben, um einen Reformvorschlag für die Änderungen in den Aufsichtsstrukturen zu erarbeiten.
„Ziel ist eine risiko- und wirkungsorientierte Aufsicht aller Sozialversicherungen“, so die Regierung.
Ein ähnliches Modell habe sich seit 2008 im Invaliditätsfonds (IV), der wie die EO ebenfalls von der AHV verwaltet wird, „bewährt“.
Schweiz: Überlegungen zu weiteren Anpassungen an der Aufsichtsstruktur

Blick auf Zürich