Foundation | Welcome

Menu


SCHWEIZ-Update: BVK und Credit Suisse-Index

Das Schweizer Bundesgericht hat einen Antrag auf Haftentlassung eines Fondsmanagers abgewiesen, dem im Fall rund um die Pensionskasse des Kantons Zürich (BVK) „ungetreue Geschäftsbesorgung“ vorgeworfen wird.

Die Gerichtsentscheidung gegen den nicht genannten Fondsmanager war im vergangenen November gefällt worden und ist jetzt auf der Homepage des Bundesgerichts unter der Referenznummer 1B_361/2010 abrufbar.

Der Beschwerdeführer hatte argumentiert, dass „es am konkreten Tatverdacht einer ungetreuen Geschäftsbesorgung fehle“ und dass gegen ihn nur Mutmaßungen vorliegen.

„Selbst wenn angebliche Kommissionszahlungen von Fondsgesellschaften an Firmen des Beschwerdeführers geleistet worden wären, seien diese (auch nach Darstellung der Staatsanwaltschaft) regelmäßig schon vor dem Investment der BVK erfolgt“, zitierte das Bundesgericht in seiner Entscheidung aus der Beschwerde.

Natürlich gelte für den Beschwerdeführer, so wie für alle anderen rund um den angeblichen BVK-Skandal Verhafteten, weiterhin die Unschuldsvermutung.

Allerdings, so das Bundesgericht, vermag der Zeitpunkt der Auszahlung von sogenannten „Kickbacks“, eine mögliche Strafbarkeit nicht auszuschließen. Ein Argument ist, dass diese Zahlungen eigentlich an die Kunden weitergeleitet werden hätte müssen, die er als Investment Controller betreut hat.

Daraus ergebe sich laut Bundesgericht „die Frage, ob neben ungetreuer Geschäftsbesorgung allenfalls auch die Tatbestände der Veruntreuung oder des Betruges in Frage kämen“. Außerdem wurde festgehalten, dass der Beschwerdeführer „zu den Hintergründen der Zahlungen bisher keine Aussagen machen wollte“.

„Dieses Verhalten des Beschwerdeführers begründe nach den vorläufigen Ermittlungsergebnissen den dringenden Tatverdacht der ungetreuen Geschäftsbesorgung“, so das Gericht.

Weiterhin habe einer der Fonds, die der Beschwerdeführer angeblich empfohlen hatte, 18 Monate nach Auflegung liquidiert werden müssen. Die BVK hatte in den Fonds 70 Mio. US-Dollar (48 Mio. Euro) investiert – was einem Viertel des gesamten Fondsvolumens entsprach.

Die Staatsanwaltschaft hielt fest, dass Gespräche zwischen der BVK und dem Beschwerdeführer über mögliche Investitionen vor der Gründung einer Investmentfirma durch den Beschwerdeführer bestätigt seien – einerseits durch den mitangeklagten ehemaligen Veranlagungschef der BVK und ein Rundschreiben der Investmentfirma.

„Im Gesamtzusammenhang erscheine auch das Vorbringen des Beschwerdeführers realitätsfremd, es handle sich um einen bloßen Zufall, dass der mit angeschuldigte Anlagechef der BVK die Überwachung eines involvierten Fonds ausgerechnet der fraglichen Gesellschaft anvertraute, deren (verdeckter) Verwaltungsratspräsident gleichzeitig Verantwortlicher des zu überwachenden Fonds gewesen sei“, zitierte das Bundesgericht die Staatsanwaltschaft.

Credit-Suisse-Index
Unterdessen hat die Credit Suisse vorläufige Zahlen zum Pensionskassenindex für das erste Quartal veröffentlicht, die eine durchschnittliche Rendite von 0,81% ausweisen. Dabei waren Januar (0,61%) und Februar (0,80%) positiv, der März dagegen (-0,59%) negativ.

„Die Performance Contribution zeigt, dass insbesondere die Kategorien Aktien Ausland (0,39%), Immobilien (0,30%), alternative Anlagen (0,14%) und Fremdwährungsobligationen (0,10%) zur positiven Rendite beigetragen haben“, so Credit Suisse in einer Pressemitteilung.

Die Bank hielt außerdem fest, dass die Pensionskassen ihre Anlagen in Anleihen, sowohl in Schweizer Franken als auch in ausländischen Währungen, weiter zurückgenommen haben und dafür Aktien und alternative Anlagen aufgestockt haben.