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Schweiz-Update: Keine Garantien auf flexible Rente & Regierung gegen mehr Transparenz

Die Schweizer Regierung trifft zwei Grundsatzentscheidungen zur heimischen bAV.

Blick auf Zürich

Eine Änderung zu einem Gesetz, das bereits 2006 erlassen wurde, bringt in der Schweiz mehr Rechtssicherheit für Firmen, die betriebliche Altersvorsorge mit flexiblen Renten einführen.

Die sogenannten „1e-Pläne“ dürfen nun für Arbeitnehmer in hohen Einkommensstufen angeboten werden. Diese können dann individuell über ihre Investmentstrategie entscheiden.

Mit der nun erlassenen Gesetzesänderung wird die Zahl der Wahlmöglichkeiten auf maximal zehn festgelegt, wobei eine „sichere“ darunter sein muss. Konkret heißt das, es muss eine Strategie geben, die ausschließlich in heimische Anleihen investiert.

Für Firmen und Anbieter wird per 1. Oktober 2017 nun endgültig festgelegt, dass beim Ausscheiden eines Mitarbeiters aus dem Unternehmen oder eines Unternehmens aus einer Sammelstiftung, kein Anspruch auf volle Auszahlung des angesparten Kapitals besteht.

In der restlichen zweiten Säule, die in der Schweiz verpflichtend ist, bestehen absolute Garantien auf versprochene Rentenzahlungen.

Laut PricewaterhouseCoopers könnte diese neue Garantielosigkeit dazu führen, dass einige Firmen ihre Pensionspläne unter IFRS als rein beitragsorientiert ausweisen können.

„Mit der Gesetzesänderung werden viel mehr Firmen überlegen, solche Pläne für Mitarbeiter mit höheren Gehältern einzuführen, weil die Bilanzierung einfacher wird“, erläuterte Adrian Jones, Direktor PwC Schweiz, gegenüber IPE Institutional Investment.

Thema „Transparenz“
Nicht überzeugt war die Schweizer Regierung von einer Studie der Beratungsfirma PPCmetrics zur Vereinfachung der Vergleichbarkeit von Kennzahlen, die die Schweizer Pensionskassen ausweisen.

Die von der Regierung in Auftrag gegebene Studie kommt zu dem Schluss, dass es möglich ist, einen ökonomisch aussagekräftigen Deckungsgrad auszuweisen, der mehr Transparenz zur tatsächlichen finanziellen Situation der Vorsorgeeinrichtungen bringen würde.

Allerdings hielt die Regierung in einer Stellungnahme fest, dass es fraglich sei, ob der Nutzen eines einheitlichen Modells die Kosten rechtfertigen würde.

Für Lukas Riesen, Partner bei PPCmetrics, ist es eher eine Frage des politischen Willens, denn der Kosten: „Die Regierung hat sich gegen mehr Transparenz entschieden“, sagte er gegenüber unserer Redaktion. Und fügte hinzu: „Die Grundinformationen für die Kennzahlen, die wir vorgeschlagen haben, werden von den Pensionskassen bereits berechnet – es wäre eine Vereinfachung gewesen, sich auf ein paar aussagekräftige Zahlen zu konzentrieren.

In dem Bericht stellte die Beratungsfirma fest, dass viele der derzeit ausgewiesenen Kennzahlen nicht aussagekräftig sind.

So zum Beispiel der Deckungsgrad, für den weder der zugrundeliegende Rechnungszins („technischer Zins“) noch die Altersstruktur der Pensionskasse ausgewiesen werden muss.

Der vollständige Bericht ist abrufbar unter: <link https: www.admin.ch gov de start dokumentation medienmitteilungen.msg-id-67850.html>

www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-67850.html