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Schweiz will an Steuerbegünstigung für Kapitalauszahlung festhalten

Im Schweizer Obligatorium werden Personen, die bei Rentenantritt eine Kapitalauszahlung statt einer Auszahlung als Rente wählen, steuerlich begünstigt – und das wird auch so bleiben.

Laut einem Regierungsberichtes über die steuerliche Behandlung von Ein- und Auszahlungen in die zweite Säule wurde festgestellt, dass „der Kapitalbezug in allen Kantonen für alle steuerpflichtigen Personen steuerlich stärker gefördert wird als der Rentenbezug“.

Der Bericht hält außerdem fest, dass diese Kapitalzahlungen „das Vorsorgeziel jedoch gefährden, da sie – anders als Rentenzahlungen – relativ rasch für Konsumausgaben verbraucht werden können und folglich nicht in jedem Fall bis an das Lebensende reichen“.

„Neben dem finanziellen Risiko der Langlebigkeit gehen beim Kapitalbezug auch das Kapitalmarkt- und Inflationsrisiko von der Vorsorgeversicherung auf die einzelnen Versicherten über.“ Die Schweizer Regierung will diesen Zustand jedoch nicht ändern, bestätigte ein Regierungssprecher.

„Die Schweizer Regierung will eine gewisse Selbstverantwortung fördern und für einige Leute ist eine Einmalzahlung vielleicht eine bessere Lösung als eine lebenslange Rente“, sagt Markus Küpfer von der Schweizer Steuerverwaltung.

Im Bericht wird auch angemerkt, dass die steuerliche Begünstigung des Kapitalbezugs „dazu führt, dass Vorsorgeeinrichtungen gelegentlich als reine Steuersparvehikel gebraucht werden.“ Küpfer erläutert allerdings, dass Personen, die sich kurz vor der Pensionierung in eine Pensionskasse einkaufen drei Jahre lang keine Kapitalleistungen beziehen können. Der Steuerexperte sieht keinen Grund für eine Änderung der „lang-gelebten“ und unter den Parteien und der Bevölkerung „weithin akzeptierten“ Steuerpraxis.

Marktteilnehmer halten außerdem fest, dass einmalige Kapitalbezüge anderen Finanzdienstleistern potenzielle Klienten verschaffen, da diese den in Rente gehenden Investitionsmöglichkeiten anbieten können. Laut dem Bericht hat sich die Zahl der Kapitalbezüge seit der ersten Absenkung des Umwandlungssatzes im Jahr 2005 stetig erhöht. Es bleibt abzuwarten, ob sich dieser Trend mit der geplanten weiteren Absenkung des Umwandlungssatzes fortsetzt.