„Wir setzen uns für verbindliche Standards in Bezug auf die Risikoeinschätzung von Pensionskassen ein“, sagte Roger Tischhauser, Direktor der Aufsichtsbehörde für Pensionskassen und Stiftungen im Kanton Zürich (BVS), auf einem Panel der zweijährlich stattfindenden Fachmesse 2. Säule in Zürich vor einigen Wochen.
Er betonte, dass die neuen Aufsichtsbehörden in der Schweiz verbindliche Richtlinien brauchen, anhand derer sie Pensionskassen einschätzen und wenn nötig abmahnen können. „Wir können nichts einfordern, wenn es nur Empfehlungen sind“, erläuterte Tischhauser gegenüber IPE.
Allerdings fügte er hinzu, dass jegliche Zusatzanforderungen an Pensionskassen „kostenneutral“ erfolgen müssen. „Es ist die Verantwortung der OAK, die Aufsichtsparameter in der Schweiz zu vereinheitlichen“, gab Tischhauser zu bedenken.
<link http: www.institutional-investment.de content investor-news artikel external-link-new-window external link in new>In ihrem Jahresbericht 2013 hielt die Schweizer Oberaufsichtskommission (OAK) die „Re-Kalibrierung der Risikoparameter“ für Pensionskassen als eines ihrer Ziele für 2014 fest.
Tischhauser betonte, es sei „zu früh“, um irgendwelche Vermutungen darüber anzustellen, welche Parameter verpflichtend werden könnten. Er bestätigte aber, dass eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der OAK, der Aufsichtsbehörde BVS, der Vereinigung der Pensionskassenexperten SKPE, der Treuhänderkammer und des Schweizer Pensionskassenverbandes ASIP das Thema diskutiere.
Vor einem Jahr wurde Tischhauser zum Leiter der Aufsichtsbehörde BVS bestellt, als diese als eigenständige, unabhängige Körperschaft neu gegründet wurde. Dies war unter den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen, die durch die Strukturreform geschaffen worden sind, notwendig geworden.
Seitdem hat er ein „Risiko-Tool“ eingeführt, das unterschiedliche Parameter zur Risikoabschätzung einer Pensionskasse beinhaltet.
„Wir waren Pioniere in diesem Bereich – nicht zuletzt, weil wir einen großen Marktanteil haben“, erläuterte Tischhauser und hielt fest, dass Kennzahlen wie der Deckungsgrad „wichtig aber nicht ausreichend“ seien.
Insgesamt beaufsichtigt die BVS 45% aller Schweizer Pensionskassen und diese verwalten insgesamt rund 35% des Volumens in der zweiten Säule.
Er hat auch zertifizierte Pensionskassenexperten für seine Aufsichtsbehörde angestellt, um das Know-how in Sachen Risikoeinschätzung bei Pensionskassen zu erhöhen.
Tischhauser betonte, dass Pensionskassen das Reputationsrisiko „nicht unterschätzen“ sollten, weil Berichte über finanzielle Probleme in der zweiten Säule, die in den Medien auftauchen, „zu neuen Regularien führen könnten“. „Davon haben wir eigentlich schon genug“, zeigte er sich überzeugt.
Zur finanziellen Situation in der beruflichen Vorsorge in der Schweiz hielt er fest, dass noch nicht alle Pensionskassen ihre Wertschwankungsreserven ausreichend aufgefüllt haben, ein paar aber doch die guten Erträge der vergangenen Jahre dafür genutzt hätten.
Auch die technischen Parameter zur Berechnung der Verpflichtungen bei Pensionskassen hätten sich verbessert, auch wenn „wir noch nicht am Ziel sind“.
„Mit der Strukturreform wurde den Aufsichtsbehörden auch eine gewisse Qualitätskontrolle bei Pensionskassen übertragen und wir sehen uns an, wie Pensionskassenexperten beraten haben und ob ihre Vorschläge aufgegriffen wurden“, erläuterte der Aufsichtsdirektor.
Für Tischhauser ist die „Festsetzung von verbindlichen Standards“ wie auf gewisse Situationen und das Nicht-Erreichen von Kennzahlen bei Pensionskassen zu reagieren ist, „der nächste Schritt“.
Schweizer Aufsicht will von OAK verbindliche Minimum-Risikostandards
