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Schweizer Berater: Vermögensverwaltungskosten deutlich höher als angenommen

Die wahren Asset Management Kosten in der Schweizer 2. Säule sind beinahe vier Mal höher, als in bisherigen Statistiken ausgewiesen. Zudem sind sie offensichtlich indirekt proportional zur Performance, so die Schweizer Beraterfirma c-alm in einer Studie. Alternative Anlagen bedingen dabei einen sehr hohen Kostensatz.

Das Schweizer Sozialministerium (BSV) hatte eine Studie über die Vermögensverwaltungskosten in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) jenseits der in den Pensionskassen-Bilanzen ausgewiesenen Zahlen ausgeschrieben.

Für die Studie hat die beauftrage c-alm auch die versteckten Kosten in kollektiven Anlagen, die normalerweise nur über die Performance abgerechnet werden, sowie die Kosten für Rückversicherungen zu einer Total Expense Ration (TER) zusammengefasst.

Laut dieser lagen die Vermögensverwaltungskosten der zweiten Säule 2009 im Durchschnitt bei 0,56% des verwalteten Vermögens und damit fast vier Mal so hoch wie die in der offiziellen Statistik ausgewiesenen 0,15%.

73 Pensionskassen mit einem verwalteten Vermögen von insgesamt 230 Mrd. CHF (rd. 190 Mrd. Euro) nahmen an der Studie teil. Die Bandbreite der Vermögensverwaltungskosten lag zwischen 0,15% und 1,86%.

Die Autoren hielten fest, dass die zweite Säule in der Schweiz sowohl im internationalen Vergleich als auch im Vergleich zu anderen Finanzdienstleistern eine „kompetitive und preiseffiziente“ Vermögensverwaltungspreisstruktur biete.

Dennoch könne noch mehr dafür getan werden, die Kosten zu senken, wie zum Beispiel mehr Druck auf Anbieter bei Preisverhandlungen sowie regelmäßigere Ausschreibungen.

Laut c-alm beweist die Stichprobe einen direkten Zusammenhang zwischen niedrigeren Kosten und höheren Nettorenditen.

Zu den Empfehlungen für Kostenreduktionen von c-alm gehört unter anderem das Ausnützen von Skaleneffekten wobei die Beraterfirma festhält, dass große Pensionskassen nicht automatisch eine bessere Kosteneffizienz aufweisen.

Für Kleinst-Pensionskassen empfiehlt c-alm „die Bündelung der Dienstleistungen (Depotbankdienstleistungen, Vermögensverwaltung) bei einem Anbieter, die vollständige Passivierung der Vermögensanlagen, der Verzicht auf alternative Anlagekategorien und den Verzicht auf einen Berater“.

Allerdings betonen die Autoren, dass alle Empfehlungen nur im Hinblick auf ihre Einsparungsmöglichkeiten gegeben werden, andere strukturelle oder organisatorische Gegebenheiten aber außer Acht gelassen werden.

Für die Stichprobe errechnete c-alm, dass alternative Anlagen mit 33% den größten Anteil an Vermögensverwaltungskosten haben, obwohl sie nur 6,4% des gesamten verwalteten Vermögens ausmachen.

Während eine Reduktion dieser Quote Kosten sparen würde, gehe auch die Diversifikation verloren, so c-alm. Das sei eine Entscheidung, die jedes Pensionskassen-Gremium für die eigene Versorgungseinrichtung treffen müsse.

Ähnlich sei es mit aktiven Mandaten, deren Umstellung auf passive Mandate ebenfalls Einsparungspotential biete, aber auch den Verzicht auf zusätzliche Renditechancen bedeute.

Die Beraterfirma fügte außerdem hinzu: „Die aus unserer Stichprobe resultierenden Ergebnisse leisten ebenfalls keinen Beitrag zur Klärung der Frage, inwieweit der aktive dem indexierten Anlagestil überlegen ist oder vice versa“.

Die „wichtigste Stellschraube“ auf dem Weg zu niedrigeren Kosten sei die Erhöhung der Kostentransparenz.

„Solange nämlich den Produktanbietern für bestimmte Durchführungswege der Vermögensanlage erlaubt wird, teilweise oder vollständig auf die Offenlegung der vereinnahmten Gebühren zu verzichten, sind überhöhte Tarifstrukturen die logische Folge.“

Dazu betonte Martin Kaiser-Ferrari, stellvertretender Direktor des BSV und Leiter des Geschäftsfeldes Alters- und Hinterlassenenvorsorge, in seinem Vorwort zur Studie:

„Zusätzliche gesetzliche Vorschriften sind nicht notwendig, die Anpassungen im Rahmen der Strukturreform reichen aus. Bei Bedarf könnte allenfalls die neue Oberaufsichtskommission mit methodischen Vorgaben zur Verbesserung der Transparenz beitragen.“

Der Schweizer Pensionskassenverband ASIP begrüßte die tiefgehende Studie als weiteren Schritt zu mehr Kostentransparenz.

Er warnte jedoch, dass daraus abgeleitet werden könnte, dass nur Pensionskassen die eine Fonds-Struktur benutzen einem Best Practice-Ansatz folgen, da diese Konstruktionen steuerlich begünstigt seien.

Deshalb erneuerte ASIP aus gegebenem Anlass die Forderung nach der Abschaffung der Stempelsteuer auch für Versorgungseinrichtungen.