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Schweizer Gemeinschaftseinrichtungen kritisieren Regulator wegen neuer Pläne zur Risikoevaluierung

Die Oberaufsichtskommission (OAK) will bei kollektiven Pensionsplänen „mehr in die Tiefe schauen“.

In der Schweiz nimmt die Zahl von Übertragungen auf Gemeinschaftseinrichtungen für Pensionspläne mehrere Arbeitgeber stetig zu.

Deshalb will die Oberaufsichtskommission (OAK) nun den lokalen Aufsichtsbehörden mehr Autorität einräumen, um bei der Risikoeinschätzung dieser kollektiven Pläne mehr in die Tiefe gehen zu können.

Durch die Zunahme regulatorischer Herausforderungen sowie das weiter anhaltende Niedrigzinsumfeld übertragen immer mehr – vor allem kleinere – Unternehmen ihre Pensionspläne entweder auf Sammelstiftungen oder andere Gemeinschaftseinrichtungen.

Darüber hinaus hat der bislang größte Anbieter für Vollversicherungslösungen für KMUs, die AXA Winterthur, im Frühjahr diesen Jahres angekündigt, nur mehr „teilautonome“ Lösungen anzubieten, also solche, bei denen die Unternehmen einen Teil des Risikos selbst tragen.

Nach den Plänen der OAK müsste danach jeder dieser derzeit 40.000 Unternehmenspläne einzeln auf Langlebigkeitsrisiken, Investment und andere Parameter überprüft werden.

„Das ist nicht umsetzbar“, erklärte Sergio Bortolin, Präsident der Interessensgemeinschaft autonomer Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen Inter-Pension gegenüber unserer Redaktion.

Er zeigte sich überzeugt, dass „diese Regulierung absolut überflüssig“ sei, da die Behörden jetzt schon ausreichend Mittel hätten, um die Risiken solcher Einrichtungen zu überprüfen.

„Die OAK überschreitet mit dieser Weisung klar ihre Kompetenz“, fügte Bortolin hinzu, der auch Geschäftsführer der Gemeinschaftseinrichtung Asga Pensionskasse ist.

Sie ist die größte unabhängige Sammeleinrichtung, die derzeit umgerechnet etwa 16 Mrd. Euro hauptsächlich für KMUs verwaltet.

Die Asga würde nicht unter die neue Regelung fallen, da Übertragungen in die Gesamtstruktur integriert werden.

Bei Sammelstiftungen ist jedoch jede Übertragung, egal ob von einer Person oder 1.000 Mitarbeitern, ein eigenes Vorsorgewerk, dass dann auch individuell geprüft werden müsste.

In ihren Anmerkungen zum neuen Regulierungsvorschlag hielt die OAK fest, dass der derzeitige gesetzliche Rahmen nur wenig spezifische Verordnungen für Gemeinschaftseinrichtungen enthalte.

Die OAK nannte nicht nur die „komplexen Strukturen“ dieser Einrichtungen, sondern auch, dass sie „untereinander im Wettbewerb sowohl um Neuanschlüsse von Arbeitgebern, als auch um die Weiterführung bestehender Kundenbeziehungen” stehen.

„Verglichen mit firmeneigenen Vorsorgeeinrichtungen stellen diese Eigenschaften zusätzliche Anforderungen, insbesondere in Bezug auf die Aspekte Governance, Transparenz und Finanzierungssicherheit dar“, so die Aufsichtsbehörde.

Bis Mitte Januar 2019 nimmt die OAK noch Stellungnahmen zum Entwurf entgegen, der über folgenden Link abrufbar ist: <link https: www.oak-bv.admin.ch de regulierung anhoerungen>

www.oak-bv.admin.ch/de/regulierung/anhoerungen/