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Schweizer Mindestzins auf 1,5% gesenkt

Die Schweizer Regierung ist der Empfehlung der Kommission für die zweite Säule gefolgt, den Mindestzins für Pensionskassen für nächstes Jahr auf 1,5% abzusenken.

Der sogenannte Mindestzins muss von allen Pensionskassen auf das Sparguthaben der aktiven Mitglieder gewährt werden und wird jährlich neu festgesetzt.

Seit der Einführung der zweiten Säule im Jahr 1985 ist der Zins von damals 4% auf mittlerweile 2% abgesenkt worden und im September 2011 hat die sogenannte BVG-Kommission, wobei BVG das Gesetz über die berufliche Vorsorge bezeichnet, empfohlen, den Mindestzins für 2012 auf 1,5% zu reduzieren.

Die Regierung ist dieser Empfehlung nun gefolgt und erläuterte in einer Presseaussendung, dass dieser Schritt „die angemessene Antwort auf die negativen Entwicklungen und die derzeit herrschenden Schwankungen auf den Finanzmärkten“ sei.

„1,5% ist ein Schritt in die richtige Richtung und wir können damit leben“, kommentierte Christoph Ryter, Präsident der Schweizer Pensionskassenvereinigung ASIP.

Othmar Simeon, Geschäftsführer bei Swisscanto, sagte gegenüber IPE, dass „1,5% wenig erscheinen, aber in Anbetracht der Markterträge noch immer zu hoch“ sei.

Auch dem diplomierten Pensionskassenexperten und Berater Claude Chuard zufolge sind „1,5% realistischer, aber immer noch zu hoch“.

Die BVG-Kommission und die Regierung ziehen für ihre Berechnungen die durchschnittliche Langzeit-Performance der 7-Jährigen Schweizer Staatsobligationen heran, sowie den Pictet BVG Index 93 und den IPD Wüest & Partner Index, die ein Portfolio mit Aktien, Anleihen und Immobilien abbilden.

In den Debatten der BVG-Kommission, hatten die Gewerkschaften dafür plädiert, den Mindestzins bei 2% zu belassen, Arbeitgebervertreter schlugen einen Zins zwischen 1,75% und 1,25% vor und der Schweizer Versicherungsverband forderte eine Absenkung auf 1%.