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Schweizer Mindestzinssatz könnte neues Allzeittief erreichen

Die Kommission zur zweiten Säule empfiehlt eine Absenkung von 1,25% auf 1,00% - die effektive Verzinsung sinkt laut PPCmetrics ebenfalls.

Der Mindestzinssatz, den die Schweizer Pensionskassen auf die Portfolien aktiver Mitglieder garantieren müssen, soll für das kommende Jahr von 1,25% auf 1,00% gesenkt werden.

Das ist der Vorschlag der sogenannten „BVG-Kommission“, die mit der Umsetzung des Gesetzes über die zweite Säule in der Schweiz, dem „Berufliche Vorsorge Gesetz (BVG), befasst ist.

Jährlich müssen diese Experten die Märkte (Anleihen, Aktien und Immobilien) analysieren und die Regierung zur Anpassung des Mindestzinses für das Folgejahr beraten – bislang ist diese der Empfehlung immer gefolgt.

Für 2017 hat die Kommission Vorschläge ihrer Mitglieder diskutiert, die von einer drastischen Senkung auf 0,5% bis zur Belassung bei 1,25% reichten, so eine offizielle Stellungnahme.

Vor der Sitzung hatte die Schweizer Pensionskassenvereinigung Asip, der Arbeitgeberverband SAV UPS und auch der Versicherungsverband SVV ASA eine Kürzung auf 0,75% gefordert.

Der Schweizer Gewerkschaftsbund SGB USS wiederum, hatte den „anhaltenden Sinkflug“ des Mindestzinses kritisiert, weil er letztendlich zu niedrigeren Rentenzahlungen führe.

Allerdings haben die Gewerkschaften auch erwähnt, dass mit der Empfehlung des 1%-Level „Schlimmeres verhindert“ werden konnte.

Bis zum Jahrtausendwechsel hatte der Mindestzins stetig 4,00% betragen, wurde dann aber drastisch auf 2,25% gesenkt.

Seit damals bewegt er sich fast ausschließlich abwärts, mit nur wenigen Ausnahmen, wie etwa 2014 als er von 1,50% auf 1,75% leicht angehoben wurde – ein Level, das auch 2015 beibehalten worden war.

<link http: www.ppcmetrics.ch files>Unterdessen hat die Schweizer Beratungsfirma PPCmetrics die zweite Ausgabe ihrer „Analyse der Geschäftsberichte von Pensionskassen“ veröffentlicht.

Eine der Erkenntnisse aus den revidierten Geschäftsberichten ist, dass die effektive Verzinsung der Sparkapitalien in den Pensionskassen im Jahresvergleich „deutlich gesunken“ ist.

Im Jahr 2015 lag die effektive Verzinsung, die von den 262 untersuchten Pensionskassen gewährt wurde, bei 1,91% und damit unter den 2,34% aus 2014.

Der höchste Zins war 5% - dieser wurde allerdings nur von rund 1% der Pensionskassen gewährt. 2014 und 2013 waren die höchsten gewährten Zinssätze noch je bei fast 10% bzw. 9%, was eine deutliche Steigerung gegenüber den Maximum-Sätzen von 5% und 6% zwischen 2009 und 2012 war.

Andere Erkenntnisse aus der Untersuchung sind weitere Kürzungen im Rechnungszins („Technischer Zins“), der von den Pensionskassen zur Berechnung der Verpflichtungen herangezogen wird. Das wiederum führte zu einer Verschlechterung des Risikotragenden Deckungsgrades.

Außerdem erwartet PPCmetrics eine weitere Absenkung des durchschnittlichen „Umwandlungssatzes“, der zur Berechnung der Rentenhöhe aus dem angesparten Kapital herangezogen wird, von derzeit 6,1% auf rund 5,8% über die nächsten Jahre.

Weitere Einblicke in die detaillierte Studie wird PPCmetrics in der November-Ausgabe des IPE-Magazins geben.