Der Mindest-Umwandlungssatz in der obligatorischen Schweizer bAV wird über die nächsten Jahre von 6,8% auf 6% gesenkt.
Dieser Teil der Rentenreformvorlage „Altersvorsorge 2020“ (AV2020), die dem Nationalrat, der größeren Parlamentskammer, vor ein paar Monaten vom Ständerat, der kleineren Kammer, vorgelegt worden war, fand unter den Abgeordneten eine Mehrheit.
Die Debatte im Nationalrat am vergangenen Donnerstag war kürzer als manche Analysten vorausgesagt haben. Es gab jedoch ein paar Abänderungen, über die der Ständerat jetzt entscheiden muss.
In einer ersten Reaktion zum neuen Vorschlag sagte Innenminister Alain Berset: „Es braucht noch Arbeit.“
Die Schweizer Gewerkschaften ließen wissen, dass sie keine Zustimmung geben werden: „Das Resultat dieser Beratungen ist weder eine zukunftsfähige noch eine mehrheitsfähige Reform.”
Einer der wichtigsten Punkte, über den sich die beiden Parlamentskammern nicht einig sind, ist die Kompensation für die 12% Rentenkürzung, die durch die Absenkung des Umwandlungssatzes entstehen wird. Dieser Satz wird für die Berechnung der Rentenauszahlungen aus dem angesparten Kapital angewandt.
Während der Ständerat die Kürzung über die erste Säule – die AHV (AVS auf Französisch), querfinanzieren wollte – lehnte dies die konservative Mehrheit im Nationalrat ab.
<link http: www.institutional-investment.de content am-reports artikel external-link-new-window external link in new>Sie beriefen sich auf die Ablehnung einer allgemeinen Erhöhung der staatlichen Rente durch die Mehrheit des Volkes in einer Abstimmung Ende September.
Stattdessen wollen sie die Ausgleichszahlungen nur durch die zweite Säule finanzieren.
Eine der vorgeschlagenen Änderungen wäre die Abschaffung des sogenannten „Koordinationsabzugs“, der dazu verwendet wird, die bAV-Beiträge unter Berücksichtigung der Ansprüche in der AHV/AVS zu berechnen.
Wenn dieser abgeschafft wird, würden mehr Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Pensionskassenlösung haben (vor allem geringer verdienende), aber es würden auch höhere Kosten für KMU entstehen.
Die Sozialkommission des Nationalrates fügte auch einen Vorschlag zur „Depolitisierung“ der Debatten um den Mindestumwandlungssatz und den von Pensionskassen zu garantierenden Mindestzins hinzu.
Diese Sätze sollten durch automatische Algorithmen bestimmt anstatt durch Experten und Politiker festgelegt werden.
Der Nationalrat überraschte auch mit einem komplett neuen Vorschlag, um die Finanzierung der AHV/AVS zu gewährleisten: Es soll ein Automatismus eingeführt werden, der das Rentenalter schrittweise auf 67 anheben und auch die Mehrwertsteuer erhöhen soll, sollten die Mittel in der AHV/AVS unter eine bestimmte Schwelle fallen.
Im Gegensatz zum Ständerat und der Schweizer Regierung („Bunderat“), die vor zwei Jahren den ersten Vorschlag vorgelegt hatte, will der Nationalrat die Mehrwertsteuer nur um 0,6 Prozentpunkte zur Finanzierung der AHV anheben. Der Ständerat hatte 1 Prozentpunkt vorgeschlagen und der Bundesrat 1,5 Prozentpunkte.
Betreffend das Rentenalter sind sich die beiden Kammern einig, das jenes für Frauen an das für Männer – also 65 – angeglichen werden soll.
Desweiteren soll das Rentenalter zwischen 62 bis 70 flexibler gestaltet werden können.
Der neue Vorschlag wird nun an den Ständerat zurückgeschickt, bevor er vom Nationalrat in der Dezembersitzung wieder bearbeitet werden muss.
->Lesen Sie mehr zu den politischen Hintergründen der Schweizer Renten- und bAV-Reformdebatte in der November-Ausgabe des englischsprachigen IPE-Magazins.