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Schweizer Parlamentarier wollen einfacheres Pensionsgesetz

Mehrere Abgeordnete im Schweizer Parlament haben die Regierung aufgerufen, das Gesetz über die zweite Säule, das BVG, zu entschlacken und vielleicht sogar eine neue Rechtsform für die Pensionskassen zu schaffen.

Noch bis Februar haben Interessierte in der Schweiz die Zeit, zu geplanten Änderungen in den Governance- und Aufsichtsvorschriften der zweiten Säule Stellung zu nehmen.

Einige Parlamentarier kritisieren jetzt, dass diese Reform das BVG noch weiter verkomplizieren wird, was die Aufgabe der Arbeitnehmervertreter in den Stiftungsräten der Pensionskassen noch schwieriger gestalten könnte.

Abgeordneter Konrad Graber stellte einen Antrag auf Entschlackung des Gesetzes zur zweiten Säule und nannte Änderungen in den Investmentvorschriften und die Einführung des neuen Bilanzstandards Swiss GAAP FER 26 als Hauptgründe für die Erhöhung der Komplexität im System sowie die Erhöhung der Verwaltungskosten.

In ihrer Antwort auf die Kritik hielt die Bundesregierung fest, dass sie bereits eine Studie über die Aufteilung und Natur der Verwaltungskosten in der zweiten Säule in Auftrag gegeben habe, bei der erste Ergebnisse für das Frühjahr 2011 erwartet werden. Im Prinzip nahm die Bundesregierung den gestellten Antrag jedoch an.

Eine weitere Abgeordnete, Christine Egerszegi-Obrist, kritisierte, dass die neue Oberaufsichtskommission 30 neue Mitarbeiter erhalten wird, was zu einer weiteren Erhöhung der Verwaltungskosten führen könnte.

Rolf Büttiker, Abgeordneter und Präsident der Stiftungsräte von zwei Pensionskassen, verlangte die Schaffung einer neuen Rechtsform für Pensionskassen, die derzeit als Stiftungen organisiert sind.

Laut Büttiker gibt es bereits Studien über die Möglichkeit der Schaffung einer Mischung zwischen einer AG und einer Genossenschaft.

„Die Verordnung ist historisch wie ein Krebsgeschwür gewachsen“, so der Abgeordnete. Er fügte hinzu, dass Regeln für Pensionskassen mittlerweile in vielen Gesetzestexten vom Stiftungsgesetz über das BVG bis hin zum Scheidungsgesetz zu finden sind.

Er kritisierte weiterhin die Tatsache, dass es unterschiedliche Regularien für die von Lebensversicherern angebotenen Pensionskassen und andere ähnlich öffentliche oder betriebliche Vorsorgesysteme gibt.

Um die Komplexität des Systems besser bewältigen zu können haben verschiedene Schweizer Gewerkschaften die Plattform „PK-Netz“ gegründet.

Darin sollen Arbeitnehmervertreter vernetzt werden und die Chance erhalten, sich weiterzubilden und sich untereinander auszutauschen.