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Schweizer Reformpaket: Regierung geht Kompromiss ein, um Abstimmungserfolg nicht zu gefährden

Das Schweizer Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) bestätigte bereits, dass die im Reformpaket „Altersvorsorge 2020“ vorgeschlagene Senkung des Umwandlungssatzes zu gering ist.

Die Schweizer Bundesregierung hofft, dass ihr Reformpaket „Altersvorsorge 2020“ ein unvermeidbares Referendum überlebt und ist deshalb in einem wichtigen Punkt einen Kompromiss eingegangen.

Im Entwurf, der dem Parlament zur Debatte vorliegt, hat die Regierung vorgeschlagen, dass der sogenannte Umwandlungssatz, der zur Berechnung der Renten aus dem angesparten Kapital herangezogen wird, von derzeit 6,8% auf 6% abgesenkt werden soll.

Das ist zwar eine gewaltige Absenkung, aber alle Branchenvertreter sowie Regierungsexperten stimmen überein, dass sie absolut notwendig ist, um die weitere Umschichtung von Geldern von aktiven Mitgliedern in der zweiten Säule auf Rentner zu verhindern.

In ihrer Stellungnahme zum Reformentwurf haben Schweizer Aktuare eine wesentlich weitreichendere Absenkung gefordert.

Aber Jürg Brechbühl, Direktor des BSV, sagte Teilnehmern bei einer Konferenz in Zürich, dass die Regierung den neuen Umwandlungssatz „in Hinblick auf das Referendum“ festsetzen musste.

Er betonte die Schweiz könne es sich „nicht leisten, ein weiteres Referendum zu verlieren“, das diese wichtige Kennzahl in der zweiten Säule enthält.

Im März 2010, hatte die Mehrheit der Schweizer ein Absenken des Umwandlungssatzes auf 6.4% abgelehnt.

Dieses Mal ist der Einschnitt wesentlich dramatischer und deshalb umfasst das Reformpaket auch abfedernde Maßnahmen, um das Absicherungsniveau aus der zweiten Säule zu erhalten. Außerdem werden mehr Menschen mit niedrigerem Einkommen, sowie mehr Teilzeitarbeitende in einer Pensionskasse versichert sein.

Bei der Konferenz, die von der regionalen Aufsichtsbehörde in Zürich, der BVS, organisiert wurde, erläuterte Brechbühl auch, dass „die wahren Kosten des Umwandlungssatzes sichtbar werden“, weil neue Pensionskassen Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern erheben können, wenn sich der Umwandlungssatz als zu hoch erweist.

Der BSV-Direktor betonte, dass das Reformpaket „Altersvorsorge 2020“ nicht aufgeteilt werden soll, sondern als ein großes Paket das Parlament passieren sollte.

Er erläuterte, dass „frühere Versuche, Reformen in kleinen Teilen zu präsentieren, gescheitert sind“.

Mit einem Einzelpaket könnten „Salami-Taktiken oder Rosinenklauberei vermieden werden“ und „es ist vertrauenswürdiger als viele kleine Pakete“, so Brechbühl.

Er gab zu, dass noch immer ein „gewisses Risiko des Scheitern“ bei einem großen Reformpaket bestehe, es sei jedoch wichtig, „wie dieses aussehe“.

Betreffend die Einführung von individuellen Wahlmöglichkeiten von unterschiedlichen Risikoportfolien, kündigte der BSV-Direktor an, dass ein Gesetzesentwurf „bald“ vorliegen werde.

<link http: www.institutional-investment.de content am-reports artikel external-link-new-window external link in new>Das Thema der sogenannten „1e-Pläne“, die nach dem Absatz im BVV2 Investmentgesetz für Pensionskassen benannt sind, war von einem Parlamentsabgeordneten vorgebracht worden.

Das anfängliche Problem war, dass Mitglieder, die eine risikoreichere Anlagestrategie in ihrer Pensionskasse gewählt hatten, mögliche Verluste beim Wechsel in eine neue Pensionskasse bei der alten belassen hätten. Der neue Entwurf sieht nun vor, dass solche Verluste nun mitgenommen werden müssen, aber jede Pensionskasse muss eine Investmentstrategie anbieten, die ein sehr niedriges Risiko birgt.