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Schweizer Regierung bei rechtlichen Schritten gegen UBS zurückhaltend

Öffentliche Pensionskassen haben „wenig Interesse“ daran, hohe Summen für Prozesskosten auszugeben, weshalb mögliche rechtliche Schritte gegen die UBS gegen das Interesse der Pensionskassen abgewogen werden müssen, so der Schweizer Finanzminister Hans-Rudolf Merz.

Er beantwortete damit eine parlamentarische Anfrage eines Abgeordneten, der die Bundesregierung dazu aufgerufen hatte, über staatliche Institutionen, wie die Pensionskasse des Bundes (Publica) oder den Rentenfonds AHV, die beide Aktionäre der UBS sind, rechtliche Schritte gegen ehemalige Vorstandsmitglieder der Bank einzuleiten.

Merz sagte, dass die Bundesregierung in diesem Fall etwas „zurückhaltend“ sei, da Banken in den Aufgabenbereich der Finanzmarktaufsicht Finma fallen.

Er fügte außerdem hinzu, dass „eine Pensionskasse natürlich wenig Interesse daran hat, sehr hohe Beträge für Prozesse auszugeben; sie muss für Rendite sorgen und dafür, dass die Substanz ihrer Anlagen intakt bleibt. Daher gilt es hier Interessenabwägungen vorzunehmen, und die sind im Gange“.

Laut Merz erwartet die Bundesregierung „in den nächsten Tagen“ von der UBS einen schriftlichen Bericht über die Bemühungen der Bank in dieser Sache. „Wir werden anhand dieser Aufzeichnungen dann evaluieren können, ob wir das Thema weiterverfolgen und, wenn ja, in welcher Weise,“ so der Finanzminister.

Eine erste Frist für rechtliche Schritte gegen ehemalige Vorstandsmitglieder der UBS, die von den Aktionären vor dem Sommer keine Entlastung erhalten hatten, endet Mitte Oktober.