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Schweizer Regierung präsentiert Vorschläge zur Pensionskassen-Reform

Die Schweizer Regierung hat einen ersten Entwurf für einen Bericht über die Situation der zweiten Säule sowie Lösungsvorschläge für diverse Problemfelder zur Begutachtung veröffentlicht.

Der 160-seitige Bericht behandelt eine Vielzahl von Themen, die in Zusammenhang mit der zweiten Säule diskutiert worden, so auch die Hauptthemen Umwandlungssatz und Mindestzinssatz, die im vergangenen Jahr zu heftigen Diskussionen geführt hatten.

Weitere Themen sind die Verwaltungs- und Asset Management-Kosten, die Auflösung von Pensionskassen oder die Größe der zweiten Säule, die noch immer rund 2.000 Pensionskassen umfasst. Das ist jedoch bereits nur mehr die hälfte der 4.000 Kassen, die bei der Einführung des Systems 1985 bestanden haben.

In dem Bericht hat die Regierung auch diverse Lösungsansätze präsentiert und festgehalten, ob die BVG-Kommission, ein politisches Gremium, das über das Gesetz zur zweiten Säule (BVG) wacht, den Ansätzen in ihrer jetzigen Besetzung zustimmen würde.

Laut dem Bericht „würde es Sinn machen“, den Umwandlungssatz von 6,8% bis 2015 auf 6,4% zu senken oder „nicht vorsichtshalber auf einen noch tieferen Wert, um zumindest für eine gewisse Zeit weitere Anpassungen zu vermeiden“, so der Bericht.

Die Entscheidung über den Umwandlungssatz könnte entweder weiter bei der Regierung liegen, oder der neuen Oberaufsichtskommission übergeben werden, die per 1. Januar offiziell die Arbeit aufgenommen hat.

Um den Effekt einer solchen Senkung etwas abzufedern, könnte als Begleitmaßnahmen der Anteil der Sozialversicherung, der in die zweite Säule fließt, erhöht werden und dafür weniger in die erste Säule. Eine solche Option könnte von der BVG-Kommission in Betracht gezogen werden, hielt die Regierung in dem Bericht fest.

Andere mögliche Maßnahmen könnten ein Solidarfonds für Pensionskassen in schwierigen finanziellen Situationen sein, oder die Anhebung des Pensionsalters, aber keine direkten Zahlungen aus der ersten Säule.
Zum Thema des Mindestzins hielt der Bericht fest, dass dieser in Zukunft entweder von den Pensionskassengremien selbst festgesetzt werden könnte, oder weiterhin von der BVG-Kommission und der Regierung.

Außerdem könnte die rechtliche Bandbreite für den technischen Zins, den Rechnungszins für zukünftige Guthaben, abgeschafft werden, um flexibler zu sein.

Ein weiteres „heißes Eisen“ in der Schweiz ist die Solvenz von Pensionskassen. In Zukunft könnten hier Rentner auch an Sanierungsmaßnahmen beteiligt werden und voll ausfinanzierten Pensionskassen könnte erlaubt werden, solche Maßnahmen vorzunehmen, um eine zukünftige Unterdeckung zu vermeiden.
Insgesamt, verlangt der Bericht nach mehr Transparenz, sowohl von den Pensionskassen als auch von Produktanbietern.

Der Schweizer Pensionskassenverband ASIP begrüßte den Bericht als eine Grundlage für weiterführende Diskussionen. Allerdings kritisierte der Verband, dass „dieser jedoch eine zu breite Auslegeordnung ohne Prioritäten und Zielvorgaben“ enthält und außerdem zu einer weiteren Regulierungswelle führen könnte.

Branchenvertreter können bis 5. März ihre Kommentare zum Bericht einbringen.
Der Bericht kann unter <link http: www.news.admin.ch message>

www.news.admin.ch/message/index.html

heruntergeladen werden.