Als Teil des Reformvorschlags „Altersvorsorge 2020“ hat die Schweizer Regierung angekündigt, <link http: www.institutional-investment.de content investor-news artikel external-link-new-window external link in new>den Mindestumwandlungssatz von derzeit 6,8% auf 6% zu senken, um die langfristige Finanzierbarkeit der zweiten Säule zu gewährleisten.
Dieser Vorschlag wurde von vielen Pensionskassen-Vertretern während der Begutachtungsphase des Gesetzesentwurfes begrüßt, nur die Schweizer Aktuarsvereinigung findet, dass 6% noch immer zu viel sind.
Aber die Regierung ist überzeugt, dass mit der Anpassung der Umwandlungssatz „auf eine Höhe gebracht wird, die es erlaubt, eine intransparente Umverteilung zwischen Aktiven und Rentenbeziehenden zu verhindern“.
Jetzt wurde eine Studie in Auftrag gegeben, um die Effekte und Verluste einer Senkung auf Rentenbezieher zu erforschen.
Die Ausschreibung hält fest, dass der Endbericht zur Untersuchung bis Ende November vorliegen soll. Genaueres ist unter folgendem Link zu finden: <link http: www.bsv.admin.ch praxis forschung>
www.bsv.admin.ch/praxis/forschung/00105/index.html
Gemäß Plan soll dem Schweizer Parlament ein Gesetzesentwurf für die „Altersvorsorge 2020“ bis zum Jahresende vorgelegt werden.
Er wird auch Vorschläge zur Entschädigung zukünftiger Rentner für die negativen Auswirkungen einer Senkung des Umwandlungssatzes beinhalten.
Die Absenkung soll schrittweise ab Inkrafttreten der Reform stattfinden.
Gleichzeitig hat die Schweizer Regierung auch eine Studie zu den Effekten von IAS19 auf Schweizer Pensionspläne in Auftrag gegeben, mit einem Schwerpunkt auf jene Unternehmen, die den internationalen Rechnungslegungsstandard nicht mehr anwenden und statt dessen wieder nach Swiss GAAP FER bilanzieren.
Basierend auf einer Stichprobe von Unternehmen soll zudem untersucht werden, wie die Revision von IAS19 im Jahr 2013 die Pensionspläne beeinflusst hat und welche Änderungen vorgenommen wurden.
Mögliche Änderungen könnten laut der Ausschreibung eine Änderung vom Leistungs- zum Beitragsprimat, die Einführung von Life-Cycle ähnlichen Wahlmöglichkeiten (sogenannte „1e“-Pläne), eine zusätzliche Finanzierung durch den Arbeitgeber, De-Risking oder andere Risikomanagement-Techniken sein.
Der Endbericht soll bis Ende November vorliegen.