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Schweizer Studie: Verbesserungen bei Stiftungsrats-Ausbildung nötig

Während beinahe alle Schweizer Vorsorgeeinrichtungen die Paritätsbestimmungen für die Besetzung ihrer Stiftungsräte umgesetzt haben, ist das Ausbildungsniveau der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter doch deutlich unterschiedlich, so eine Studie.

Als Teil der ersten Revision des BVG-Gesetzes, das 1985 die obligatorische zweite Säule in der Schweizer Pensionsvorsorge einführte, wurden die Paritätsbestimmungen auf sogenannte „Sammelstiftungen“, also Vorsorgeeinrichtungen für mehr als eine Firma, ausgedehnt.

Um die Effizienz und Umsetzung dieser gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen hat die Schweizer Regierung as Büro Vatter für politische Forschung und Beratung mit einer Studie beauftragt. Die Befragungen wurden im Frühjahr 2008 unter 108 Stiftungen, darunter 26 Sammelstiftungen, durchgeführt.

Verstöße gegen das Gesetz wurden dabei nicht gefunden und die Forscher haben diese Erkenntnis auch durch Befragung von regionalen Aufsichtsbehörden für praktisch das gesamte Bundesgebiet verifiziert.

Die meisten befragten Stiftungsräte und Pensionsexperten meinten, die neuen Paritätsbestimmungen hätten zu einer Verbesserung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberrepräsentation in den Stiftungsräten geführt. Allerdings wurde auch angemerkt, dass in einem Großteil der Fälle die Situation bereits vor der gesetzlichen Änderung gut gewesen sei.

Wo die Studie allerdings Aufholbedarf sieht ist in der Ernennung und Ausbildung von Stiftungsräten. Die Forscher schlagen vor, den Stiftungen zwingend vorzuschreiben Ausbildungsmaßnamen für Stiftungsräte in ihren Jahresberichten offenzulegen. Weiterhin sollten Pensionskassenverbände Standards für die Ausbildung ausarbeiten. Außerdem sollte in der Ausbildung mehr Wert auf die Vermittlung der Rolle der Stiftungsräte gelegt werden anstatt nur Fachwissen zu lehren.

Befragte Experten äußerten Befürchtungen, dass in jenen Stiftungen, wo das Ausbildungsniveau der Stiftungsräte bereits niedrig sei, dieses aus Geldmangel auch niedrig bleiben werde.

Die Autoren der Studie riefen auch Pensionsexperten und Betriebsräte auf, das Interesse der Arbeitnehmer an der zweiten Säule zu stärken – einerseits durch erhöhte Kommunikation zwischen der Versorgungseinrichtung und ihrer Mitglieder, andererseits durch gezieltes Ansprechen von interessierten Personen im Betrieb.

Das Hinzuziehen von Experten und professionellen Stiftungsräten in gewissen Situationen gehört ebenso zu weiteren vorgeschlagenen Maßnahmen wie eine Rotation der Präsidentschaft im Stiftungsrat und die Einführung qualifizierter Mehrheiten, um den Einfluss des Präsidenten zu schwächen.