Der Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) in der Privatwirtschaft ist leicht rückläufig. Dies wurde in Studien festgestellt, die das Bundesministerium für Soziales und Arbeit (BMAS) in Auftrag gegeben hat.
Zwischen 2001 und 2015 ist der Anteil der Arbeitnehmer in einem bAV-Plan zwar von 38% auf 47% gestiegen. Allerdings ist er dabei zwischen 2014 und 2015 leicht von 48% zurückgegangen.
Die Studienautoren stellten zudem fest, dass der Rückgang dadurch verstärkt wurde, weil die Anzahl der Arbeitnehmer in Deutschland über die vergangenen Jahre deutlich zugenommen hat.
Die Umfragen zeigen ferner, dass über die letzten Jahre vor allem kleinere Unternehmen eine bAV eingerichtet haben.
Größere Unternehmen bieten bereits zu einem großen Teil Zusatzvorsorge für ihre Mitarbeiter an, aber KMU, die rund 60% aller Betriebe ausmachen, tun dies mehrheitlich nicht.
Die Resultate stammen aus zwei unterschiedlichen Umfragen, die im vergangenen Jahr von der TNS Infratest Sozialforschung im Auftrag des BMAS durchgeführt wurden.
Eine davon beschränkt sich auf die bAV und wurde aus Interviews mit Arbeitgebern und Trägerunternehmen zusammengestellt: <link http: www.bmas.de de service medien publikationen forschungsberichte fb-475-bav-endbericht.html>„Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (BAV 2015)“.
Die andere hat einen breiteren Ansatz zur gesamten Zusatzvorsorge und basiert auf Interviews mit Arbeitnehmern im Altern zwischen 26 und 65: <link http: www.bmas.de de service medien publikationen forschungsberichte forschungsberichte-rente>„Verbreitung der Altersvorsorge 2015 (AV 2015)“.
Beide Umfragen beleuchteten auch die Gründe, warum Unternehmen keine bAV anbieten.
Laut der Arbeitgeber-Umfrage sagen demnach 67% der Unternehmen ohne bAV, dass ihre Arbeitnehmer kein Interesse haben.
In der anderen Umfrage, gaben 47% der Arbeitnehmer an, dass ihr Arbeitgeber ihnen kein bAV-Angebot gemacht hat.
Diese Ergebnisse verdeutlichen auch, dass viele Menschen in Deutschland die gesetzliche Bestimmung nicht kennen, wonach ein Arbeitgeber verpflichtet ist, eine Altersvorsorgelösung anzubieten, wenn die Arbeitnehmer dies verlangen.
Dieses Unwissen zeigt sich auch im zweiten Hauptgrund, den die Arbeitgeber angegeben haben: 50% stören sich an den hohen Kosten einer bAV.
Allerdings sieht das Gesetz nur vor, dass Arbeitgeber auf Anfrage lediglich irgendeine Art der bAV bereitstellen müssen, dabei kann es sich auch um ein rein arbeitnehmerfinanziertes Ansparinstrument handeln.
Unter den Arbeitnehmern sagten außerdem 23%, dass die Beiträge zu hoch seien und 22%, dass sie sich noch nicht mit ihrer Altersversorgung beschäftigt hätten.
Auf die Frage, wie sie die Entwicklung der Mitgliederzahl in der bAV bewerten, waren Arbeitgeber äußerst pessimistisch: 74% glauben, die Anzahl wird stagnieren oder sogar zurückgehen.
Diese Ergebnisse könnten der Kampagne von Arbeitsministerin Andrea Nahles zur Stärkung von Betriebspensionen Auftrieb geben. Ihr „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ wird derzeit im Parlament behandelt.
Statistik: Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland rückläufig
