Foundation | Welcome

Menu


Towers Watson: IAS 19-Reformvorschläge könnten zu weniger Risikobereitschaft bei der Anlage von Pensionsgeldern führen

Die vom International Accounting Standards Board (IASB) vorgeschlagenen Änderungen der Rechnungslegungsstandard der Bilanzierung von Leistungen an Arbeitnehmer (IAS 19) könnten dazu führen, dass Pensionsgelder in Zukunft weniger risikoreich und konservativer angelegt werden. Außerdem könnten die impliziten Kosten des PSV-Beitrags steigen, so Alfred Gohdes, Leiter Actuarial Consulting bei Towers Watson in Frankfurt.

Ein Punkt, der geändert werden soll, ist, dass „sämtliche Änderungen der Nettoschuld bzw. des Nettovermögens sofort in der Bilanz und in der Eigenkapitalveränderungsrechnung erfasst werden“ sollen. Das könnte auch das Ende des 10%-Korridors bedeuten, der bisher genutzt wurde, um kurzfristigere Marktschwankungen nicht 1:1 abbilden zu müssen.

Außerdem soll anstelle des Zinsaufwands und der erwarteten Planvermögenserträge der Zinsertrag/- aufwand angesetzt werden, der auf die Nettoposition aus Planvermögen und Pensionsverpflichtung entfällt.

„Die Erwartung höherer Erträge aus riskanteren Anlageformen des Pensionsvermögens würde  sich nicht mehr positiv auf die GuV auswirken. Dies könnte zu risikoärmeren und konservativeren Anlagestrategien führen“, so Gohdes.

Das IASB möchte auch, dass für den Dienstzeitaufwand und bei der Ermittlung der Defined Benefit Obligation (DBO) zukünftige Verwaltungskosten zu berücksichtigen sind.

Towers Watson hielt fest, dass bislang „noch unklar“ ist „welche Kosten im Rahmen der „Kosten für die Verwaltung von Ansprüchen und Rentenzahlungen“ zu berücksichtigen sind“, dass aber „je nach Interpretation“ auch die PSV-Beiträge darunter fallen könnten.

„Wenn die geschätzten zukünftigen Verwaltungskosten bei der Berechnung der DBO statt in den laufenden Aufwendungen zu berücksichtigen sind, können die DBO und der Dienstzeitaufwand um mehrere Prozent steigen“, so der Consultant.

Insgesamt, hält Gohdes fest, werden die Vorschläge „nicht unerhebliche“ Folgen für die Rechnungslegung haben. Während einige Änderungen zu mehr Transparenz und besserer Berechenbarkeit führen werden, könnten andere bedeuten, dass es zu höherer Volatilität im Pensionsvermögen kommt und höheren Verpflichtungen.

Was in jedem Fall eintreten wird, so Towers Watson, ist eine kompliziertere Rechnungslegung für internationale Konzerne mit Pensionsplänen in mehreren Ländern.

Gohdes rief Unternehmen auf, noch bis 6. September von ihrem Recht zur Stellungnahme zum IASB-Vorschlag Gebrauch zu machen, um die Veränderungen aktiv mitgestalten zu können.