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Transparenzpflichten statt Provisionsverbot

Ein völliges Verbot von Provisionen im Versicherungsbereich scheint im Moment vom Tisch, aber die Branche bleibt skeptisch und warnt vor möglichen Folgen für die bAV – auch im Gespräch mit IPE DACH.

„Nur ein großes und flächendeckendes Netz von Beratern sichert allen Bevölkerungsschichten einen Zugang zu einer gesellschaftspolitisch immer wichtiger werdenden Beratung zur privaten Altersvorsorge“, betont die Generali Deutschland in einem von IPE DACH angefragten Statement.

„Ohne die privatwirtschaftlich organisierte Beratungstätigkeit von gut ausgebildeten Beratern und Versicherungsvermittlern gäbe es in Deutschland keine flächendeckende private und betriebliche Altersvorsorge“, so der Kommentar weiter.

Bei diversen Versicherungsveranstaltungen hatten sich Branchenvertreter in den letzten Wochen skeptisch gezeigt, dass das Provisionsverbot wirklich vom Tisch ist.

Wenig geteilt wurde etwa die Euphorie von Christoph Berghammer, dem Obmann des  Fachverbandes der Versicherungsmakler der Wirtschaftskammer Österreich. Am 20. Versicherungsmaklertag im festlichen Rahmen im Palais Ferstel in der Wiener Innenstadt hatte er am 20. April seine Rede mit den Worten „Ich kann Sie beruhigen…“ gestartet.

„19 Länder, darunter auch große Länder wie Deutschland und Frankreich, haben sich gegen das Provisionsverbot ausgesprochen und auch die Aufsichtsbehörde“, berichtete er von den Verhandlungen aus Brüssel, an denen er selbst teilnimmt.

Er bestätigte, dass „dieser Kampf so intensiv wie noch keiner geführt worden ist“. Denn „der Kampf um die Provision ist eine Konstante in der Branche“, schloss Berghammer.

Einen Schritt weiter weg vom völligen Provisionsverbot scheint man in Brüssel jedoch bereits gemacht zu haben. Das geht aus einer Rede der zuständigen EU-Kommissarin Mairead McGuinness hervor, die sie vor Kurzem vor dem Finanzdienstleistungs-Think-Tanks Eurofi gehalten hatte: Es seien jene Stimmen gehört worden, die sagen, dass „ein völliges Verbot“ von Anreizen wie z.B. Provisionen „zu diesem Zeitpunkt zu disruptiv“ sein könnte. Andererseits aber auch jene, die besorgt seien, dass „Konsumenten nicht die beste Beratung für ihre Bedürfnisse zu einem fairen Preis erhalten“.

„Und deshalb überlegen wir, auch andere Maßnahmen, wie etwa Transparenzpflichten“, so McGuinness in ihrer Rede.

Jedoch müsse man „auch über Transparenzpflichten hinausgehen“ und sich etwa ansehen, wie man „die Bedingungen, unter denen Anreize erlaubt sind, enger steckt“.

Ein besseres Preis-Leistungsverhältnis solle bei Investmentprodukten gesichert werden. Außerdem werde man sich ansehen, wie „passende, preisgünstige, leicht verständliche Beratung für alle“ zugänglich gemacht werden könne.

Hier treffen sich die Anliegen von Konsumentenschützern mit denen einiger Branchenvertreter. So heißt es etwa von der Generali: „Die Regulierung des etablierten Provisionsmodells birgt das Risiko einer Beratungslücke. Gerade für Verbraucher mit kleineren Anlagesummen besteht die Gefahr, dass eine Beratung nicht mehr wirtschaftlich ist. Dies würde negativ auf das angestrebte Versorgungsniveau wirken.“