Überraschend war für viele Analysten, dass die meisten Abgeordneten von Bündnis90/Die Grünen am vergangenen Donnerstag doch gegen den Entwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) gestimmt hatten.
Noch am Vortag war nach einer Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales eine Zustimmungsempfehlung der Grünen vermeldet worden.
Am Abstimmungstag selbst, passierte der Entwurf des BRSG den Bundestag jedoch nur mit den Stimmen der Koalitionsparteien.
Mit einer Zustimmung der Grünen im Bundestag wäre auch die Unterstützung der grün mitregierten Länder im Bundesrat gesichert gewesen.
Dennoch gehen Analysten davon aus, dass das Gesetz die zweite Parlamentskammer in deren letzter Sitzung vor der Sommerpause am 7. Juli passieren wird. Damit könnte es wie geplant mit 2018 in Kraft treten.
Es bleibt beim absoluten Garantieverbot, aber auch dabei, dass nicht-tarifgebundene Unternehmen diese neuen bAV-Pläne nicht einführen dürfen, außer der Tarifvertrag wird dementsprechend geöffnet.
Allerdings werden mit dem neuen Gesetz alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, Lohnnebenkosten, die sie durch die Entgeltumwandlung einsparen, an die Mitarbeiter abzuführen.
Die Grünen und andere kritisierten diesen Schritt, weil er einen Mehraufwand vor allem für kleinere Unternehmen bedeute.
Berater begrüßen Beschluss
Von Beraterseite wurde der Bundestag-Beschluss zum BRSG begrüßt.
Stephan Oecking, Partner bei Mercer, rief die Tarifparteien auf, „die neuen Möglichkeiten rasch und umfassend zu nutzen und dabei auch die nicht-tarifgebundenen Unternehmen nicht ohne sachlichen Grund auszugrenzen”.
Reiner Schwinger, Geschäftsführer bei Willis Towers Watson sagte: „Mit den geplanten Neuregelungen besteht jetzt nicht nur das Potenzial, die bisherigen weißen Flecken der deutschen bAV-Landkarte zu schließen, sondern auch die bereits bestehenden Versorgungslandschaften der betrieblichen Altersversorgung nachhaltig zu beeinflussen.“
Fred Marchlewski, Geschäftsführer bei Aon Hewitt, fasste zusammen: „Die betriebliche Altersversorgung wird insgesamt deutlich attraktiver, die Komplexität nimmt aber allenfalls zu.“
Versicherer reagieren
Unterdessen scheinen Versicherer, die lange gegen das Garantieverbot im BRSG gekämpft hatten, eine Möglichkeit gefunden zu haben, sich ein Stück vom neuen bAV-Kuchen abzuschneiden.
Die Barmenia Lebensversicherung a.G., der Debeka Lebensversicherungsverein a.G., die Stuttgarter Lebensversicherung a.G., die Gothaer Lebensversicherung AG und die HUK-COBURG Lebensversicherung AG haben sich zu einer Plattform zusammengeschlossen. Das „Rentenwerk“ soll für die Tarifparteien ein flexibles Produkt entwickeln.
Der Zusammenschluss muss dabei noch vom Bundeskartellamt bestätigt werden.
Update: BRSG nimmt Hürde im Bundestag mit Schwierigkeiten
