Der Verband der Firmenpensionskassen (VFPK) hat die von Bundesministerin Andrea Nahles bei der aba-Jahrestagung vorgestellten Änderungen zu §17b-Tarifplänen kritisiert.
Laut dem neuen Vorschlag soll die Schaffung solcher kollektivvertraglicher Vehikel auch Versicherern gestattet werden und nicht mehr zwingend nur als Pensionskasse oder Pensionsfonds angelegt werden.
Der VFPK befürchtet, dass sich „viele Arbeitgeber zu ihrer vermeintlichen Enthaftung aus der klassischen bAV verabschieden“ werden und die Pensionspläne an Versicherer auslagern.
Einen Grund sieht der Verband darin, dass die „Sicherungseinrichtung Protektor ausschließlich für Lebensversicherer besteht“ und „die Umsetzung einer neuen, bAV-spezifischen Absicherung durch den PSV, wenn sie überhaupt praktikabel ist, erhebliche Zeit beanspruchen“ wird.
Der VFPK warnte in diesem Zusammenhang vor einem „Kahlschlag“ unter den traditionellen Pensionskassen und Pensionsfonds und sagt voraus, dass unter dem geänderten Vorschlag die bAV „dann nur noch ein Vertriebsmodell“ für die Lebensversicherer sein werde.
In diesem Zusammenhang wies der Verband in seiner Aussendung auch darauf hin, dass viele kollektive Systeme der bAV „auf eine sozialpartnerschaftliche paritätische Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Beteiligung” setzen.
„Sie verzichten auf teure Vertriebe und Gewinninteressen Dritter spielen – anders als bei Lebensversicherungen – keine Rolle.“
Der Verband betonte abschließend, dass der ursprüngliche Vorschlag, wonach nur Pensionskassen und Pensionsfonds als Träger der Tarifpläne unter §17b zulässig waren, unabhängig davon „begrüßenswert“ sei.
VFPK kontra Nahles: Kritik an Änderungen bei §17b-Vorschlag
