Das neue Instrument zur Bündelung von Vermögenswerten der Betrieblichen Altersvorsorge, die Investment-KG „ist nichts worauf der Markt dringend gewartet hat“, so Sabine Mahnert, Senior Consultant bei Towers Watson Germany, in einem Interview mit unserer Redaktion. Sie bestätigte, dass es diesbezüglich im Moment „nicht sehr viel Nachfrage“ gebe.
Nicht unbedingt ein zufriedenstellender Status, rund ein Jahr nachdem die Investment-KG mit dem neuen Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), mit dem in Deutschland die EU-weite AIFM-Richtlinie umgesetzt wurde, eingeführt wurde.
Jörg Ambrosius, Senior Vice President bei State Street in München, hielt fest, dass das Instrument „noch sehr jung ist“ und dass man erst sehen werde, wie sich der Markt entwickelt und wie die Investment-KG letztlich angenommen wird.
Ambrosius fügte hinzu, dass ähnliche Strukturen in Ländern wie Irland und Luxemburg als Spezialvermögen aufgesetzt werden können, in Deutschland aber als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) mit entsprechendem bürokratischen Aufwand.
Eine ähnliche Einschätzung kommt von Stefan Oecking, Partner im Retirement Department bei Mercer Deutschland: „Unternehmen haben sich damit beschäftigt und gesehen, dass es schwierig umzusetzen ist. Jetzt warten sie darauf, dass jemand anders den ersten Schritt macht.“
Noch eine Hürde für eine weitere Verbreitung ist auch, dass Deutschland für ausländische Pooling-Instrumente keine Steuererleichterung bietet und dies könnte bedeuten, dass andere Ländern mit der Investment-KG ähnlich verfahren, so der Berater.
„Aber diese Fragen werden wahrscheinlich erst ausreichend geklärt, wenn eine Versorgungseinrichtung versucht, eine multinationale Asset Pooling-Lösung aufzusetzen“, erläuterte sein Kollege Carl-Heinrich Kehr, Principal im Investment Department bei Mercer Deutschland.
Mahnert hielt außerdem fest, dass für viele Unternehmen das deutsche Instrument nicht wirklich einen Vorteil bringe: „Beim Asset Pooling innerhalb Europas ist es meistens so, dass viele Unternehmen einen großen Teil ihres Vorsorgevermögens außerhalb von Deutschland haben. Deshalb müssen sie sich fragen, ob es Sinn macht, ausländische Vermögenswerte in Deutschland zusammenzuführen.“
So stimmen Oecking und Kehr zu, dass das Poolen von Vermögenswerten in einer deutschen Investment-KG „nichts ist, was derzeit oben auf der Erledigungsliste“ von Unternehmen stehe.
Wird die Investment-KG zum „Ladenhüter“?
