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ZIA: Umsetzung der AIFM-Richtlinie wäre Ende für offene Spezialfonds

Ein neues Gesetz würde neben offenen Immobilien-Publikumsfonds auch liquide Immobilien-Spezialfonds verbieten, bestätigte der Immobilien-Investmentverband ZIA (Zentraler Immobilienausschuss).

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat eine Gesetzesvorlage zur Begutachtung vorgelegt, mit der in Deutschland die AIFM (Alternative Investment Fondsmanager)-Direktive der EU umgesetzt werden soll.

Während davon Wertpapier-Spezialfonds nicht betroffen sein werden, wird die Auflage neuer offener Immobilienfonds (OIF) sowie offener Immobilien-Spezialfonds verboten, bestätigte Carsten Rothbart, Leiter Steuer und Finanzem beim ZIA, gegenüber IPE.

Allerdings wird die Definition von „geschlossenen Fonds“ durch die Gesetzesvorlage leicht abgewandelt: Als geschlossene Fonds gelten dann alle Fonds, die eine mindestens einjährige Haltedauer vorsehen. Aber laut Rothbart lässt die Vorlage „eine Reihe von Fragen unbeantwortet“ oder sie wirft sie erst auf.

„Da ist zunächst die grundsätzliche Frage ob es zweckmäßig ist, ein Investitionsinstrument zu verbieten, für das neue Vorschriften beschlossen worden sind, die noch nicht einmal in Kraft getreten sind,“ sagte Rothbart im Hinblick auf offene Immobilienfonds.Für Spezialfonds versteht er die Einschränkungen „überhaupt nicht“.

Der ZIA hatte in einer Presseaussendung festgehalten, dass die neuen Vorschriften für Immobilien-Spezialfonds „nicht sinnvoll“ seien, da diese in Deutschland „stabil und etabliert“ seien und außerdem „von professionellen Anlegern akzeptiert“.

Außerdem hielt Rothbart fest, dass es unklar sei, ob sich die einjährige Haltedauer auf das Kalenderjahr oder die zwölf Monate nach der Investition beziehe.

Der Anwalt bestätigte auch, dass geschlossene Fonds für institutionelle Investoren unter dem Versicherungsaufsichtsgesetz problematisch sind, weil dieses gewisse Einschränkungen bei illiquiden Investitionen vorsieht. Die Gesetzesvorlage lag bis 17. August zur Begutachtung vor. Nun wird eine Anhörung mit Vertretern der Investment- branche am 22. August stattfinden. „Man wird sehen, ob Änderungen vorgenommen werden“, so Rothbart zu den nächsten Schritten bevor der Entwurf dem Parlament vorgelegt wird.

Scharf kritisiert wird das geplante Verbot auch vom BVI. Thomas Richter, Haupt- geschäftsführer des BVI erklärte:
Wenn die institutionellen Investoren ihre Anlagebedürfnisse nicht mit deutschen Produkten erfüllen können, müssen sie ausländische Vehikel wählen. Eine Abschaffung des offenen Immobilienspezialfonds in Deutschland würde die institutionellen Anleger zwangsläufig nach Luxemburg und Irland treiben. Etwas Besseres könnte diesen Finanzplätzen nicht passieren.“ Dort ist man klug genug, offene Immobilienvehikel weiter zuzulassen, zumal die AIFM-Richtlinie überhaupt keinen Anlass für ein Verbot gibt.“

Link zur Gesetzesvorlage
<link http: www.bundesfinanzministerium.de content de publikationen aktuelle_gesetze referentenentwuerfe>

www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Publikationen/Aktuelle_Gesetze/Referentenentwuerfe/2012-07-20-anlage-aifm.pdf