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Offene Immobilienfonds: Bundeskabinett beschließt zwei Jahre Mindesthaltedauer während KanAm Fondsabwicklung bekannt gibt

Das Bundeskabinett hat im neuen Anlegerschutzgesetz auch neue Regeln für offene Immobilienfonds (OIF) festgelegt, die u.a. eine zweijährige Mindesthaltedauer beinhalten.

Während der Krise hatten viele Anleger ihre Mittel aus offenen Immobilienfonds abgezogen, was zur Schließung einiger Fonds führte. Zum ersten Mal in der Geschichte der offenen Immobilienfonds in Deutschland hat dabei mit dem KanAm US-Grundinvest jetzt ein Fonds seine Abwicklung bekannt gegeben. Dennoch blickt KanAm nach eigener Aussage „mit einer stabilen Zuversicht in die Zukunft“ – erstens, weil sich die Weltwirtschaft erholt und zweitens, weil das neue Gesetz zur Reform der offenen Immobilienfonds der Branche wieder einen klaren rechtlichen Rahmen geben soll.

Demnach müssen nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes alle Anleger ihre Beteiligungen mindestens zwei Jahre halten. Für Anleger, die vor Inkrafttreten Anteile gekauft haben, gilt diese Bedingung als erfüllt.

Allerdings wird weiterhin für alle Anleger eine Herausnahme von Summen bis zu 5.000 Euro möglich sein. Somit können Privatanleger weiterhin offene Immobilienfonds als liquide Anlage nutzen. „Großanleger und Institutionelle müssen sich aber längerfristig binden“, so BVI-Hauptgeschäftsführer Stefan Seip. Die Neuregelung werde hier die faktische Trennung von institutionellen und privaten Anlegern vollziehen.

Der BVI erhofft sich in der parlamentarischen Debatte weitere Verbesserungen im Anlegerschutz und hier insbesondere die Behandlung der Bestandsanleger, eine zusätzliche Fondskategorie für Großanleger und eine anlegergerechte Regelung bei längeren Rücknahmeaussetzungen.

In den ersten sieben Monaten 2010 verzeichneten offene Immobilienfonds Nettomittelzuflüsse in Höhe von 2,7 Mrd. Euro und „und liegen damit in der Beliebtheitsskala bei den deutschen Anlegern weit vorne“, so der BVI.