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aba fordert Regierung zu rascherer Entscheidung beim Thema „HGB-Zins“ auf

Die Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersversorgung (aba) warnt vor den Konsequenzen durch die Bilanzierungsvorschriften für deutsche Unternehmen.

Die Änderungen zu den HGB-Bilanzierungsvorschriften müssen „in den nächsten Wochen“ beschlossen werden. Sonst falle der auf die Pensionsverpflichtungen anwendbare Rechnungszins bis 2017 auf unter 3% - von derzeit knapp über 4%, so warnte jüngst die aba.

Dies würde bedeuten, dass „Unternehmen mit ru
̈ckstellungsfinanzierten Direktzusagen bis Ende 2017 bilanzielle Zusatzbelastungen von jährlich 35 bis 45 Mrd. Euro tragen müssen. Das ist laut der Arbeitsgemeinschaft „weder akzeptabel noch erforderlich“ und deshalb bestehe „dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf“.

„Dieser Mehraufwand belastet die betroffenen Unternehmen sehr, vermindert dort Eigenkapital und Kreditwu
̈rdigkeit, bringt den Arbeitnehmern nicht mehr Sicherheit für ihre Betriebsrenten und führt ganz im Gegenteil dazu, dass Betriebsrentenanpassungen möglicherweise nur noch gemindert vorgenommen werden können oder in Extremfällen sogar ganz unterbleiben können”, so die aba in einem Statement.

Im Sommer war ein Vorschlag vorgelegt worden, bei dem die Berechnungsperiode für den Rechnungszins von sieben auf 15 Jahre ausgedehnt werden soll.

„Die Bundesregierung, hier vor allem das Bundesfinanzministerium, hat die Pru
̈fungen noch immer nicht abgeschlossen, obwohl die Problematik dringend und kurzfristig einer Lösung bedarf, hält die aba in der entsprechenden Aussendung fest.

Laut den Zahlen der aba wären über 40.000 deutsche Unternehmen, vor allem im KMU-Bereich, von dieser Absenkung des Rechnungszinses betroffen.

Die aba betonte, dass die Änderung in der Berechnung des HGB-Zinses die Kapitalmärkte nicht beeinflussen würde, wie einige Kritiker behaupten.

Alle börsenotierten Unternehmen müssen schon seit langem die internationalen Rechnungslegungsstandards für Pensionsverpflichtungen nach IAS19 anwenden, die bereits einen niedrigeren Rechnungszins aufweisen.

Die Arbeitsgemeinschaft erläuterte außerdem, dass ein Bezugszeitraum von 15 Jahren „nicht zu hoch“ sei, weil die Verpflichtungen der Unternehmen noch viel länger laufen würden.

Die aba zeigte sich außerdem überzeugt, dass es tatsächlich mehr Sinn machen würde, das Marktwertprinzip zur Bestimmung des Zinses abzuschaffen: „Eine volkswirtschaftliche Festlegung eines festen Rechnungszinses, zumindest fu
̈r deutlich in der Zukunft liegende Zeiträume auf Basis einer langfristigen Inflationserwartung und des erwarteten Realzinses zzgl. des Marktspreads erscheint deshalb sinnvoller als die derzeitige Bindung an aktuelle Kapitalmarktwerte.“

Ansonsten könnten Unternehmen, die die Bilanzierungsvorschriften nach HGB anwenden, in ihrer Investitionstätigkeit eingeschränkt werden, weil sie mehr Zuwendungen an ihre Pensionsverpflichtungen tätigen müssten. Und das alles für einen Rechnungszins, der „keine reale Größe sondern lediglich eine rechnerische“ sei.

Detailliertere Ausführungen zur Zukunft des HGB-Zinses und mögliche Lösungsansätze finden sich auch in einem Artikel von Peter König in der November-Ausgabe unseres englischsprachigen IPE-Magazins sowie <link http: www.ipe.com pensions briefing german-discount-rates-biases-in-pension-discounting>hier online.