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aba gegen eigene Kreditanalyse in EbAV

Die deutsche Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) kritisiert die Pläne der EU, alle Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV) zu verpflichten, eigenen Kreditanalyse-Mechanismen einzuführen.

<link http: www.institutional-investment.de content am-reports artikel external-link-new-window external link in new>Im August hatte die BaFin eine Auslegungsentscheidung zur Umsetzung einer EU-Verordnung zu Ratingagenturen veröffentlicht.

Laut den Plänen der EU sollen EbaV ihre eigenen Kreditrisikoanalysen einführen, um weniger abhängig von den großen Ratingagenturen zu sein.

<link http: www.aba-online.de docs attachments ratingagenturenverordnung-abapositionspapier-deutsch-05-dez.pdf>Nach sorgfältiger Prüfung der Änderungen hat die aba nun ein Positionspapier veröffentlicht, in dem sie Teile dieser Pläne kritisiert.

„Die aba unterstützt das mit der Verordnung verfolgte Ziel, Rating­agenturen stärker zu regulieren und die Abhängigkeit der Investoren von Ratingagenturen aufgrund regulatorischer Anforderungen zu reduzieren“, so die Vereinigung in dem Papier.

Allerdings lehnt sie „die Forderung eigene Kredit­analyseprozesse zu implementieren“ ab. „Dies würde viele Investoren, insbesondere EbAV, die oftmals nur einen eingeschränkten Geschäftsbetrieb haben, überfordern und darüber hinaus zu keinem wesentlichen Erkenntnisgewinn führen“, so die aba weiter.

Die BaFin selbst hat unterdessen ihre Auslegungsentscheidung angepasst, um die Anforderung abzuschwächen. Sie „erachtet es zunächst für ausreichend, wenn die eigene Kreditrisikobewertung in Form einer Plausibilisierung der externen Ratingbeurteilungen vorgenommen wird“. Dies könne beispielsweise „anhand des Ratingberichts der externen Agentur“ erfolgen.

Für direkte Anleiheninvestitionen empfiehlt die aba die Einführung von Mindeststandards für die internen Kreditanalyse-Prozesse der EbAV, ähnlich dem Vorschlag der BaFin.

Für indirekte Anlagen „sehen wir die Kapitalverwaltungsgesellschaften oder die Asset Manager für die Kreditwürdigkeitsbeurteilung allein als zuständig an“.

Unterdessen hat die Europäische Aufsichtsbehörde ESMA ihren ersten Bericht zu Ratingagenturen vorgelegt (<link http: www.esma.europa.eu system files esma_cra_market_share_calculation.pdf>LINK zum pdf). Die geänderte Verordnung zu Ratingagenturen sieht vor, dass die ESMA jährlich Zahlen über die bestehenden Einrichtungen und ihren Marktanteil zusammenträgt. Emittenten sollen nämlich in Zukunft dazu verpflichtet werden, Ratings von zwei Agenturen, eine davon mit einem Marktanteil unter 10%, anzufordern.

Laut dem ersten ESMA-Bericht haben die drei großen Ratingagenturen gemeinsam einen Marktanteil von 85%.