Im Juli 2012 hatte die Kommission einen Entwurf der PRIPs-Verordnung veröffentlich, der alle Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV) ausgeschlossen hatte.
Der federführende ECON-Ausschuss des Europäischen Parlaments hat nun einen geänderten Entwurf vorgebracht, der die meisten EbAV nun doch treffen könnte, sagte Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der aba, gegenüber IPE.
Der neue Vorschlag „schockierte und überraschte“ viele in der bAV Tätigen, weil „niemand daran gedacht hat, die Verhandlungen zu PRIPs noch weiter zu beobachten, vor allem weil der für die bAV zuständige EMPL-Ausschuss nicht beteiligt war“, betonte Stiefermann.
Im neuen Entwurf sind „betriebliche Pensionsvorsorge und individuelle Pensionsprodukte“ nur ausgenommen, wenn „ein finanzieller Beitrag vom Arbeitgeber in der nationalen Gesetzgebung vorgeschrieben ist und wo der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer keine Wahl über das Produkt oder den Anbieter haben“.
Laut der Lesart der aba würde dies in der Konsequenz alle deutschen EbAV betreffen, weil weder die Beiträge obligatorisch sind, noch die Arbeitgeber in ihrer Auswahl des Anbieters beschränkt sind.
Im ECON-Bericht steht sogar: „Investmentprodukte, die für das Ansparen in der privaten Altersvorsorge bestimmt sind, sollten unter die Regulierung fallen, weil sie oft mit anderen Investmentprodukten in dieser Verordnung konkurrieren und ähnlich an individuelle Anleger vertrieben werden.“
Über diese Verordnung soll am 21. November abgestimmt werden. Sollte sie unverändert angenommen werden, dann müssten einige EbAV ein Key Investor Document (KID) erstellen, ähnlich dem, das für jeden an private Investoren vertriebenen Investmentfonds erstellt werden muss.
Die Änderungen waren vom deutschen Abgeordneten Sven Giegold, Mitglied der Grünen-Fraktion im Europaparlament, vorgebracht worden. Giegold ist auch Gründungsmitglied der Konsumentenvereinigung „Finance Watch“, die sich für mehr Regulierung bei Finanzprodukten einsetzt.
Die aba betont, sie sei nicht gegen zusätzliches Reporting oder mehr Information für Mitglieder, aber diese Einbeziehung unter die PRIPs-Verordnung mache schlicht keinen Sinn.
„Wir erwarten einen Entwurf zur EbAV II-Richtlinie noch vor Jahresende und dieser wird ohnehin zusätzliche Reporting-Vorschriften beinhalten“, so Stiefermann.
Es könne sogar passieren, dass die PRIPs-Verordnung und die EbAV II-Richtlinie „nicht kompatibel sind“, betonte er.
Tatsächlich glaubt man bei der aba, dass nicht alle Mitglieder des ECON-Ausschusses, die für die Änderungen gestimmt haben, sich des vollen Ausmaßes der Folgen dieser Verordnung bewusst waren.