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AEVWL hebt Renteneintritt an

Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe (ÄVWL) hebt das Renteneintrittsalter ihrer Mitglieder um bis zu zwei Jahre an, um einen Sprung in der Lebenserwartung auszugleichen.

Zehn Jahre nach der Einführung separater Sterbetafeln für Freiberufler, haben neueste Statistiken eine schneller als prognostiziert steigende Lebenserwartung ergeben. Deshalb werden für die Versorgungswerke ab Januar neue Sterbetafeln gelten, die dementsprechende Mehrkosten verursachen. 

Während 1997 geschätzt wurde, dass etwa ein 60-jähriger Arzt bis durchschnittlich 82,8 Jahre seine Pension bezieht, wurde diese Zahl nun auf 88 Jahre nach oben revidiert. Für eine gleichaltrige Frau stieg die Lebenserwartung von 87,6 auf 91 Jahre.

„Als besonders gravierend stellt sich die Tatsache dar, dass die Lebenserwartung der Freiberufler nunmehr um rund vier Jahre über der Lebenserwartung der allgemeinen Bevölkerung liegt,“ stellte die Ärzteversorgung fest. Für den Fonds bedeuten die neuen Zahlen eine Unterdeckung von 1,13 Mrd. Euro, die jedoch mit diversen Maßnahmen abgefedert werden.

So hat die Ärztekammer beschlossen, die Regelaltersgrenze für alle Mitglieder, die nach 1948 geboren wurden, zu erhöhen. In Zweimonats-Schritten wird das Antrittsalter von 65 Jahren für jeden Jahrgang ab 1949 angehoben, bis es das volle Ausmaß von zwei zusätzlichen Jahren für die Jahrgänge 1960 erreicht hat.

Ähnliches gilt für den frühestmöglichen Zeitpunkt der Pensionsauszahlung, der in den gleichen Schritten von 60 auf 62 angehoben wird. Die Abschlagszahlungen für Frühpensionierungen bleiben dabei bei 0.4% pro Monat.

Das Versorgungswerk stellte fest, dass es sich für die Sofortmaßnahmen und gegen eine Abarbeitung der Unterdeckung über die nächsten Jahre durch Aussetzung der Rentendynamisierung entschieden hat. Dieser Schritt war 1997 gesetzt worden, als die neuen Sterbetafeln eine Unterdeckung von 1,4 Mrd. Euro hervorriefen. Diesmal wurde die Dynamisierung nur für 2009 ausgesetzt, „um die durch die neue Sterbetafel verursachte Unterdeckung komplett auszugleichen“, danach soll es aber wieder zu einer Erhöhung der Auszahlungen kommen.