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„Aufgrund der ‚Rolle rückwärts‘ bei den Zinsen wird sich die Allokation beim WPV perspektivisch deutlich ändern“

Mit Dr. Hans Wilhelm Korfmacher tritt eine der großen Persönlichen in der institutionellen Kapitalanlage zur Jahresmitte ab. IPE D.A.CH Redakteurin Barbara Ottawa nutzte die Gelegenheit zu einem Gespräch mit ihm zu Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft in der institutionellen Anlage.

Dr. jur. Hans Wilhelm Korfmacher

IPE D.A.CH: Herr Dr. Korfmacher, gestatten Sie zunächst ein Rückblick auf Ihre Anfangszeit beim WPV. Hätten Sie damals jemals gedacht, dass wir ein Niedrig- bis Negativzinsumfeld haben werden, wie wir es in den letzten Jahren gesehen haben?
Korfmacher: Bei der Gründung des WPV im Jahr 1993 haben wir diskutiert, welcher Rechnungszins beim WPV verwendet werden sollte. Bei der Neuerrichtung einer berufsständischen Altersversorgungseinrichtung oder auch einer Pensionskasse gehört die Frage, mit welchem voraussichtlich zu erzielenden Zins – dieser muss ja sicher jedes Jahr erreicht werden – gerechnet werden kann, zu den grundlegenden Entscheidungen. Bei Lebensversicherungen ist der vergleichbare Zins, dort Garantiezins, bekanntlich in den letzten ca. fünfzehn Jahren sukzessive bis auf zuletzt nur noch 0,25% heruntergesetzt worden. Als das WPV im Jahr 1993 gegründet wurde, war es weitgehend aber noch üblich, den Rechnungszins auf 4% festzulegen, weil damals 4% sicher auch mit nur festverzinslichen Anlagen erzielt werden konnten. Ungeachtet dessen habe ich damals – selbstverständlich hatte ich keine Glaskugel und konnte nicht die spätere Niedrigzins- bzw. Negativzinsphase vorhersehen – aus Vorsichtsgründen argumentiert, den Rechnungszins niedriger festzulegen, um später hohe Anpassungen von Anwartschaften und Renten vornehmen zu können. Ich habe mich aber nicht durchgesetzt. Um es auf den Punkt zu bringen: Selbstverständlich habe ich das Negativzinsumfeld nicht vorhergesehen, schöner wäre es aber gewesen, wenn man den Rechnungszins niedriger festgesetzt hätte.

IPE D.A.CH: Vor knapp 10 Jahren haben wir einmal darüber gesprochen, dass das Währungsrisiko bei Immobilien Sie etwas abschreckt und Infrastruktur interessanter ist. Damit liegen sie ja heute „voll im Trend“, sozusagen. Wie hat sich ihre Einstellung zu Währungsrisiken bei Sachanlagen geändert – oder ist sie gleichgeblieben?
Korfmacher: Wir haben im WPV beim Aufbau der illiquiden Anlagen, insbesondere also der Immobilien-, Private Equity- und Infrastrukturanlagen, den Weg gewählt, die Investitionen zwar ohne Währungsabsicherung jeder konkreten Anlage, wohl aber mit einem Währungsoverlay bezogen auf die Gesamtanlagen des WPV auszustatten. Solche Overlay-Sicherungen halte ich nach wie vor für den „Königsweg“.

IPE D.A.CH: Schon vor mehr als 10 Jahren ist das WPV „Signatory“ der UNPRI geworden. Wie bewerten Sie diesen Schritt heute?
Korfmacher: Die Entscheidung, die UNPRI zu unterzeichnen, war damals „innovativ“: Wir waren einer der ersten institutionellen Investoren in Deutschland. Die Entscheidung war nicht getragen von der Überzeugung, die Anlagen des WPV kurzfristig entsprechend umgestalten zu können, sondern entsprach der von uns geteilten Philosophie der UN Principles, stetig die Nachhaltigkeit der Anlagen in den Blick zu nehmen und die Struktur der Gesamtanlagen nach und nach insoweit zu verbessern.

IPE D.A.CH: Lassen Sie uns auf die Gegenwart schauen. Welche Rolle spielt Credit/Debt, spielen Anleihen, jetzt wieder im Portfolio des WPV, wo es wieder Zinsen gibt? Wie wichtig sind bzw. welches Gewicht haben weiterhin Real Assets und welche Sub-Bereiche sind hier wichtig?
Korfmacher: Aufgrund der „Rolle rückwärts“ bei den Zinsen wird sich die Allokation beim WPV perspektivisch deutlich ändern. Im Verlauf der Niedrigzins- bzw. Negativzinsphase haben wir die Allokation massiv – aufgrund unseres Wachstums ohne aktive Umschichtung, also allein aufgrund entsprechender Neuallokationen – dahin geändert, den Anteil der illiquiden Anlagen (Immobilien und „echte“ alternative Anlagen) auf mehr als 50% der Gesamtanlagen zu erhöhen. Der Anteil der illiquiden Anlagen, also der „Real Assets“, wird beim WPV sicherlich hoch bleiben, der Anteil der Zinsträger in der Direktanlage an den derzeit rd. 5,5 Mio. Euro Vermögensanlagen wird aber sukzessive von einem Minimum von rund 15% wieder in Richtung 25% wachsen.

IPE D.A.CH: Lassen Sie uns einen Blick in die Zukunft werfen. Wird es Versorgungswerke auch weiterhin geben oder werden sich irgendwann jene durchsetzen, die diese in das staatliche Pensionssystem eingliedern wollen, wie es schon einmal angedacht war?
Korfmacher: Ich freue mich, dass ich in den Jahren 1987 bis 1993 die Möglichkeit hatte, am Aufbau des berufsständischen Versorgungswerks für die Wirtschaftsprüfer und die vereidigten Buchprüfer mitzuwirken. Die Versorgungswerke erfüllen eine wichtige Aufgabe im gegliederten System der deutschen Altersversorgung. Zum Beispiel stellen sie das – jetzt auch politisch für die Gesamtbevölkerung als richtig erkannte – Ziel sicher, eine durchgehende Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversicherung nicht nur für Angestellte, sondern auch für (zeitweise) selbstständig tätige Personen zu erreichen. Die Versorgungswerke beruhen auf landesrechtlichen Rechtsgrundlagen und sind in ihrem Bestand verfassungsrechtlich geschützt. Ich hoffe nicht, dass künftig jemand auf die „dumme Idee“ kommt, in dieses funktionierende System einzugreifen. Neben den (verfassungs-)rechtlichen Aspekten wäre dies auch wirtschaftlich aus Sicht der Gesamtheit der Rentenversicherten – vorsichtig formuliert – nicht zielführend: Die Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke haben statistisch eine um etwa vier Jahre höhere Lebenserwartung als die Gesamtbevölkerung – mit der Folge, dass eine Einbeziehung dieser Personen in eine allgemeine Rentenversicherung für die Gesamtheit der Versicherten und für die Steuerzahler mittel- und langfristig ein „Zuschussgeschäft“ wäre. Im Übrigen, dies sollte man auch nicht übersehen, arbeiten Versorgungswerke ohne staatliche Zuschüsse und verfügen mit einem Finanzierungsverfahren, das Umlage- und Kapitaldeckungselemente in sich vereint, über ein stabiles und zukunftssicheres System, das „eigentlich“ als „Blaupause“ für die allgemeine Rentenversicherung dienen sollte.

IPE D.A.CH: Was werden Sie nach Ihrem Abgang beim WPV mit Ende Juni machen? Werden sich Silke Wolf und Sascha Pinger Ihre Aufgaben gleichberechtigt aufteilen oder wird es eine Leitung und eine Stellvertretung geben?
Korfmacher: Mein Vertrag läuft am 30. Juni 2024 aus. Die jetzigen Mitglieder der Geschäftsführung, Dr. Silke Wolf und Sascha Pinger, werden das WPV gemeinsam mit dem ehrenamtlichen Vorstand, der im WPV die grundlegenden geschäftspolitischen Entscheidungen trifft und im Übrigen eine Aufsichtsfunktion hat, in die Zukunft führen. Herr Pinger ist derzeit für die Vermögensanlage und für IT und Digitalisierung zuständig. Frau Dr. Wolf ist für die Bereiche Versicherungsbetrieb, Risikomanagement, Nachhaltigkeit und Recht/Compliance/Datenschutz verantwortlich. Nach meinem Ausscheiden aus dem WPV werde ich für eine Übergangszeit noch als Geschäftsführer der Tochtergesellschaft WPV Advisory & Asset Management tätig bleiben. Darüber hinaus werde ich in einem begrenzten Zeitrahmen als Berater u.a. des Vorstands des WPV und gegebenenfalls anderer Mandanten – ich bin seit 35 Jahren Rechtsanwalt in eigener Praxis – insbesondere im Bereich der Kapitalanlage aktiv bleiben.

IPE D.A.CH: Vielen Dank für Ihre Einschätzungen, nicht nur bei diesem Interview. Ihnen alles Gute für die weitere Zukunft.