In seiner Rolle als deutscher Vertreter im EIOPA-Management Board, in das er im Sommer dieses Jahres gewählt worden war, nimmt er an den Diskussionen über mögliche Änderungen der Eigenkapitalerfordernisse für EbAV teil.
Im Gespräch mit IPE hielt er fest, dass eine Änderung der derzeit bestehenden Eigenkapitalregelungen für EbAV „nicht zwingend erforderlich“ sei.
Allerdings fügte er hinzu, <link http: www.institutional-investment.de content am-reports artikel external-link-new-window external link in new>dass sich die BaFin weiterhin an der Ausarbeitung einer möglichen zukünftigen IORP-Richtlinie, vor allem im Hinblick auf ein Holistic Balance Sheet (HBS), beteiligen werde.
„Die Holistische Bilanz soll gewährleisten, dass alle in Europa vorhandenen Sicherheits- und Anpassungsmechanismen nach einheitlichen Kriterien verglichen werden können“, so Hufeld.
Aber er erläuterte, dass die jüngste Quantitative Impact Study (QIS) gezeigt habe, dass „derzeit noch nicht beurteilt werden kann, ob dieser an sich attraktive Ansatz in der Praxis tatsächlich umsetzbar ist“.
„Wir müssen darum die Ergebnisse der weiteren Arbeiten von EIOPA abwarten“, so Hufeld.
Sollte ein risiko-basierter quantitativer Ansatz eingeführt werden sollen, wäre er im Prinzip auch für die Einführung von Anforderungen zur eigenen Risiko- und Solvenzabschätzung, auch Own Risk and Solvency Assessment (ORSA) genannt, für EbAV, ähnlich jenen unter Solvency II.
Allerdings hielt Hufeld fest, dass „die Frage im Raum steht“, wie ein ORSA-Prozess ohne Änderung der Säule 1, also von risikobasierten Eigenkapitalanforderungen in einer überarbeiteten IORP-Direktive „überhaupt mit Leben erfüllt werden könnte“.
Er betonte, dass darüber auf europäischer Ebene noch nicht gesprochen wurde. „Ich bin jedenfalls der Auffassung, dass die holistische Bilanz über dieses Instrument nicht durch die Hintertür eingeführt werden darf“, so Hufeld.
Er bestätigte, dass der HBS-Ansatz „sogar noch komplexer als Solvency II“ sei, weil sie neben der marktkonsistenten Bewertung auch noch die Bewertung von Sicherungsmechanismen und Leistungsanpassungen umfasst.
„Dies dürfte viele EbAV vor erhebliche Herausforderungen stellen. An der QIS haben sich sicherlich auch deswegen fast ausschließlich große EbAV beteiligt.“
Bei zukünftigen QIS hätte er gerne eine ähnlich hohe Beteiligungsquote von deutschen Pensionskassen und Pensionsfonds, sowie die Teilnahme von kleineren EbAV. „Denn nur so können wir die Effekte neuer quantitativer Regelungen auch auf die kleinere EbAV besser abschätzen.“
Hufeld erläuterte ferner, dass die BaFin mit EIOPA dahingehend übereinstimme, dass ein HBS es den EbAV ermögliche, den Wert aller ihnen zur Verfügung stehender Sicherungs- und Leistungsanpassungsmechanismen zu bewerten. So auch einige deutsche Spezifika wie den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV).
Nur durch Einbeziehung aller dieser Mechanismen könne „die tatsächliche wirtschaftliche Situation der EbAV und der Versorgungsberechtigten sachgerecht abgebildet werden“.
Er erklärte, dass der deutsche PSV derzeit mehr als 93.000 Arbeitgeber als Mitglieder habe, „darunter alle im DAX vertretenen Gesellschaften“.
Vor Kurzem war der PSV-Beitrag für 2013 auf 1,7 Promille festgelegt worden.