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BaFin: Weitere Pensionskassen überlegen Run-Off

Die deutsche Aufsichtsbehörde warnt, dass einige Pensionskassen zusätzliche Zahlungen benötigen werden

Nur neun von 122 deutschen Pensionskassen haben den Stresstest der BaFin nicht geschafft.

Aber was der Aufsichtsbehörde größere Sorgen bereitet ist, dass das anhaltende Niedrigzinsumfeld dazu führen wird, dass noch mehr dieser versicherungsförmigen Durchführungswege zusätzliche Zahlungen benötigen werden.

„Ohne zusätzliches Kapital von außen werden einige Pensionskassen nicht mehr ihre vollen Leistungen erbringen können“, erklärte Frank Grund, Exekutivdirektor Versicherungs- und Pensionsaufsicht der Bafin, bei einer Pressekonferenz der Aufsichtsbehörde.

Rund ein Drittel der Pensionskassen stehen demnach „unter verschärfter Beobachtung“ der BaFin.

Einige Pensionskassen haben bereits Zusatzzahlungen erhalten, entweder vom Arbeitgeber, der sie eingerichtet hat, oder von den Aktionären.

In ihrem Jahresbericht bestätigte die BaFin, dass viele Pensionskassen ihre Reserven ausgebaut haben. Aber das werde nicht ausreichen, wenn das Niedrigzinsumfeld weiterhin auf derzeitigem Niveau anhält.

Grund hielt außerdem fest, dass einige Anbieter andere Optionen erwägen.

„Einige Pensionskassen denken über eine Auslagerung auf eine Run-off-Plattform nach“, so Grund.

Derzeit untersucht die BaFin zwei Übertragungen, die Grund nicht namentlich nannte. Dabei handelt es sich jedoch höchstwahrscheinlich um jene beide, die vor ein paar Monaten bekannt geworden waren: Die Axa hat ihre Pensionskasse „Pro bAV“ an die Frankfurt Leben verkauft. An den gleichen Anbieter ging auch die Pensionskasse der Cofra-Gruppe, zu der die Textilhandelskette C&A gehört.

„Wir prüfen sehr genau, ob die hohen gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind und die Belange der Versicherten auch unter dem neuen Dach gewahrt wären“, so Grund.

Sollte die BaFin Zweifel haben, werde eine „Nachbesserung verlangt“ oder „die Übertragung untersagt“.

Für das vergangene Jahr berechnete die BaFin auf Basis von Prognosen eine durchschnittliche Nettoverzinsung von 3,9% bei den Pensionskassen.

Allerdings hielt die Aufsichtsbehörde in ihrem Jahresbericht fest: „Die Prognosen verdeutlichen, dass sich der Abstand zwischen der laufenden Verzinsung der Kapitalanlagen und dem durchschnittlichen Rechnungszins der Deckungsrückstellung verkleinert.“