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Bayer PK CFO sagt wegen Teilen des QA von EIOPA „Kopfweh“ für deutsche EbAV voraus

Stefan Nellshen warnt vor potenziell „kritischen Resultaten“ und Fehlanreizen bezüglich einiger Langzeitinvestitionen, die sich aus einigen Varianten im Stresstest und Quantitative Assessment (QA) von EIOPA ergeben.

Bei der Variante „volle Solvency II Anwendung“ (Beispiel 1 im Quantitative Assessment (QA)), wie Stefan Nellshen, CFO bei der Bayer Pensionskasse es nennt, würden die meisten deutschen Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV) „sehr große Finanzierungslücken zu schließen haben“.

„Das wäre für beinahe jede deutsche EbAV unmöglich“, sagte er bei der aba-Herbsttagung vergangene Woche in Köln.

„Wir können gar nicht genug Pillen gegen die Kopfschmerzen einnehmen, die die Anwendung dieser Variante uns bescheren würde“, so das Vorstandsmitglied bei der Pensionskasse des deutschen Pharma-Riesen, die rund 8,5 Mrd. Euro verwaltet.

EIOPA hatte Stresstests für europäische EbAV ausgegeben sowie – auf freiwilliger Basis – QA-Berechnungen, wobei verschiedene Szenarien durchzurechnen waren, um mögliche quantitative Eigenkapitalanforderungen und Aufsichtsregime zu testen.

Einige der Ergebnisse – auch in anderen Beispielen – wären „kritisch“ für die meisten deutschen EbAV, so Nellshen. Er rief die EU dazu auf, die Idee eines Holistic Balance Sheet (HBS)-Ansatzes zu verwerfen, mit dem EU-weit einheitliche quantitative Eigenkapitalanforderungen eingeführt werden sollen.

Stattdessen rief er die Behörden dazu auf, an differenzierteren, prinzipien-basierten Eigenkapitalanforderungen zu arbeiten.

Ein weiterer Effekt aus einigen Szenarios, die im QA berechnet wurden, war, dass „Finanzierungslücken nur mit einem sehr großen Trägerunternehmen mit einer sehr guten Bonität geschlossen werden können,“ hielt Nellshen fest.

Er fügte hinzu, dass die QA-Anforderungen für EbAV mit kleineren Trägerunternehmen, die vielleicht kein Rating aufweisen, in vielen der Beispiele beinahe unerfüllbar seien.

Außerdem seien die Berechnungen für das QA, vor allem für den „Sponsor Support“ (obwohl gegenüber der QIS 2012 etwas vereinfacht) noch immer „sehr komplex“. Eine Evaluierung des „Sponsor Support“ müsse auch dann erfolgen, wenn dieser als sogenanntes „Balancing Element“, also als Ausgleichsmechanismus, herangezogen wird.

Weiters werden in der QA-Ergebniszusammenfassung alle Brutto-Solvenz-Eigenkapitalanforderungen direkt um die Verlustabsorbierungskapazität des Trägerunternehmens verringert. Dies führe dazu, dass „die Ergebnisse harmloser aussehen als die einzelnen Bruttorisiken“.

Was in Sachen Trägerunternehmen auch weiterhin etwas unklar sei, sind die Auswirkungen der Anwendung des Sponsor Support im HBS einer EbAV auf die Bilanz des Trägerunternehmens. Oder auch wie der Sponsor Support aufgeteilt werden müsste, wenn ein Trägerunternehmen mehr als eine EbAV, vielleicht auch außerhalb Europas, hat.

Positiv erwähnte Nellshen den Kommentar von William Hayes, Mitglied des ECON-Ausschusses, zur EbAV-Richtlinie IORP II, weil dieser „keinen Auftrag an die EIOPA enthalte, EU-weit harmonisierte quantitative Solvenzanforderungen abzuleiten“.

Außerdem enthalte er keine delegierten Rechtsakte mehr, wie noch der erste IORP II-Vorschlag.

Zum Stresstest, der für die Bayer PK als eine der größten Pensionskassen Deutschlands verpflichtend war, sagte Nellshen, dass dieser generell „logisch und stringent“ sei. Aber er kritisierte, dass einige Stress-Parameter „weit entfernt von praktischen Markterfahrungen seien“, wie ein simulierter Schock auf Immobilienwerte von bis zu 63%.

„Diese Annahmen könnten einige Investoren davon abhalten, in langfristige Anlagen zu investieren“, warnte er. Er wiederholte auch seine Bedenken, die er nach der ersten QIS 2012 ausgesprochen hatte. Unter anderem, dass die Marktbewertung „völlig falsche Steuerimpulse“ für die Verwaltung von EbAV schaffen könnte und zu „extrem pro-zyklischem Anlageverhalten“ führen könnte.