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Beamtenfonds Rheinland-Pfalz: Rechnungshof empfiehlt Aktien und alternative Anlagen

Der Versorgungsfonds für Beamte in Rheinland-Pfalz müsse anfangen zu diversifizieren und das Management sollte ausgelagert werden, so der Rechnungshof des Bundeslandes in seinem Jahresbericht.

Der 1996 geschaffene Fonds, der mittlerweile ein Vermögen von 1,9 Mrd. Euro verwaltet, war vor Kurzem von Akademikern scharf kritisiert worden weil die derzeitige Veranlagung in Landesschuldverschreibungen keiner kapitalgedeckten Veranlagung entspreche, sondern einem versteckten Umlagesystem.

Der Rechnungshof in Rheinland-Pfalz stimmt mit dieser Einschätzung überein und empfiehlt der Landesregierung, eine Veranlagungsstrategie für den Fonds aufzusetzen.

„Ein zentrales Ziel des Fonds, künftige Haushalte zu entlasten, wird nicht erreicht, soweit der Fonds seine Mittel in Landesschuldverschreibungen anlegt“, so der Rechnungshof.

Per Jahresende 2009 waren rund 980 Mio. Euro des Fonds-Vermögens in Landesschuldverschreibungen investiert und weitere 800 Mio. Euro in Schuldverschreibungen, die eine Gesellschaft mit Landesbeteiligung als Nullkupon-Anleihen ausgegeben hat.

„Ausschließlich in Staatsanleihen investierte Portfolios sind über die längere Frist aus Rentabilitätsgründen nicht weniger riskant als geeignet strukturierte Mischportfolios, die über mehrere Anlageklassen diversifiziert sind,“ so der Rechnungshof.

In seinem Jahresbericht zitiert der Rechnungshof auch eine für das Land Hessen durchgeführte ALM-Studie, die als optimale Veranlagungsstrategie rund 30-45% Aktien und Immobilien ausgegeben hat sowie 50-75% in diversifizierten Staatsanleihen aus Ländern der Eurozone.

Für Rheinland-Pfalz empfiehlt der Rechnungshof ebenfalls eine ALM-Studie.

Außerdem wurde festgehalten, dass u.a. die Länder Baden-Württemberg, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern sowie der Bund Aktien in ihren Fonds für die Beamtenvorsorge halten.

Die Rheinländ-Pfälzische Regierung hatte bei der Aufsetzung des Fonds argumentiert, dass die Investition in Landesschuldverschreibungen den Fonds „von der Aufgabe befreien werde, Kapitalanlageentscheidungen treffen zu müssen“.

Allerdings empfiehlt der Rechnungshof, dass Veranlagungsentscheidungen an eine dritte unabhängige Stelle ausgelagert werden sollten, wie etwa die Bundesbank, die bereits für andere ähnliche Versorgungsfonds die Vermögensverwaltung übernommen hat.

Ein weiterer vom Rechnungshof vorgebrachter Kritikpunkt ist, dass seit 2006 die Zahlungen an den Fonds als Darlehen ausgewiesen werden und damit als Investitionen gelten, was wiederum den Kreditrahmen des Landes erhöht.

Diese derzeitige Situation werde nicht helfen, zukünftige Budgets zu entlasten. Grundsätzlich aber begrüßt der Rechnungshof die Schaffung eines Versorgungsfonds, denn dadurch könne mehr Transparenz in den Versorgungsausgaben geschaffen werden.